Fahrzeug wieder anmelden

Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.

  • Wenn Sie bereits ein Euro-Kennzeichen haben, können Sie das „alte Kennzeichen“ wieder verwenden. Dies ist nur möglich, wenn Sie dieses Kennzeichen beim Abmelden für sich reserviert haben. Bitte bringen Sie Ihre Reservierungsbestätigung mit.
  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
  • Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen) können ausschließlich in der KFZ-Zulassungsbehörde zugelassen oder umgeschrieben werden.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug war nicht länger als sieben Jahre abgemeldet.
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist es auch möglich, statt des Originalausweises auch eine Kombination aus einer Kopie des Ausweises und einer Kopie des Führerscheines vorzulegen, wenn der Führerschein ein Lichtbild und eine Unterschrift enthält und Sie in München gemeldet sind.
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies gesondert nachzuweisen (durch ein Gerichtsurteil oder einen Sorgerechtsbeschluss)
  • Bei Betreuungen für „Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten“: Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)  
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
  • die alten Kennzeichenschilder, falls diese wieder verwendet werden sollen
  • bei Kennzeichenänderung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ohne Halterwechsel mit „Verbleibskennzeichenreservierung“ ab: 23 Euro

mit Änderung des Kennzeichens: 30 Euro
 

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bekommt man das  Nummernschild gleich bei der Zulassung?
Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie  wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.

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