Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Beschreibung

Hinweis zur Abholung:

Bei Aushändigung des neuen Führerscheins wird Ihr bisheriger Führerschein von uns einbehalten.

Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.
Schriftlich:

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde schon vermerkt.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Kopie von bisherigen Führerschein

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

Gebühr bei Besitz eines deutschen Kartenführerschein 38,10 Euro

 

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Kirchenaustritt erklären

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Sie möchten die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Erklärung zur Angabe des Geschlechts und zu Vornamen

Sie haben eine Variante der Geschlechtsentwicklung? Dann können Sie wählen, wie Ihr Geschlecht in Zukunft angegeben werden soll und wie Ihr Vorname lauten soll.

Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT

Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München zuziehen oder Ihre Adresse umbenannt wurde, sollten Sie die Adresse auf Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.

Wohnsitz-Anmeldung mit Änderung der Fahrzeugpapiere

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden/ ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss dieses auch ummelden.

Zweitwohnungsteuer

Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.

Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Kirchenaustrittsbescheinigung

Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.