Konzession für eine Privatklinik beantragen

Betreiber*innen von gewerbsmäßig, also mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen, privaten Krankenanstalten (Privatkliniken), benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.

Beschreibung

Betreiber*innen von gewerbsmäßig, d. h. mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen, privaten Krankenanstalten (Privatkliniken) benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis gemäß § 30 Gewerbeordnung (GewO).

Konzessionsfähig ist eine Krankenanstalt dann, wenn die betreffende Einrichtung unter Zugrundelegung der Konzeption und medizinischen Ausrichtung in personeller, apparativer, räumlicher und organisatorischer Hinsicht den erforderlichen Mindestvoraussetzungen genügt und sich keine der im Gesetz abschließend genannten Versagungsgründe ergeben.

Benötigte Unterlagen

Antragsschreiben

Klinikkonzept

Benennung der Betreiber*innen

  • Gewerbeanmeldung
  • stichwortartiger Lebenslauf
  • Führungszeugnis (Belegart „O“)
  • Selbstauskunft hinsichtlich  Vorstrafen - anhängiger Strafverfahren
  • Bußgeldverfahren wegen Verstößen i. Z. mit einer gewerblichen Tätigkeit
  • anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren
  • Auskunft des Amtsgerichtes über Eintragungen im Insolvenzverzeichnis
  • Auskunft aus dem GewerbeZentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen) für die juristische Person sowie für alle gesetzlichen Vertreter*innen


bei GmbH / sonst. juristische  Personen

  • Gesellschaftervertrag, Satzung, Gesellschafterliste,
  • Handelsregister-/Genossenschaftsregisterauszug neuesten Datums,
  • Gewerbeanmeldung
  • Auskunft des Amtsgerichtes über Eintragungen im Insolvenzverzeichnis für die juristische Person sowie für alle gesetzlichen Vertreter*innen
  • Auskunft des Amtsgerichtes über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

hinzukommend von den Geschäftsführern/gesetzlichen Vertretern:

  • Selbstauskunft hinsichtlich  Vorstrafen - anhängiger Strafverfahren,
  • Bußgeldverfahren wegen Verstößen i. Z. mit einer gewerblichen Tätigkeit,
  • anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren,
  • Auskunft des Amtsgerichtes über Eintragungen im Insolvenzverzeichnis,
  • Auskunft aus dem GewerbeZentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen) für die juristische Person sowie für alle gesetzlichen Vertreter*innen

Benennung der Ärztlichen Leitung und Fachbereichsleitungen inklusive deren Stellvertretung,

Ärztliche Leitung bzw. deren Stellvertretung:
jeweils Vorlage

  • der Approbation,
  • ggf. der Promotion,
  • der Facharztnachweise incl. der Schwerpunktkompetenz und der sonstigen Weiterbildungsnachweise;
  • Führungszeugnis (Belegart „O“)
  • Bestätigung der Ärztekammer, dass keine standesgerichtlichen Verfahren eingeleitet und auch keine berufsgerichtliche Verurteilungen ausgesprochen worden sind.


Fachbereichsleitung und deren Stellvertretung:

  • Bestätigung der Ärztekammer, dass keine standesgerichtlichen Verfahren eingeleitet und auch keine berufsgerichtlichen Verurteilungen ausgesprochen worden sind.


Räumliche/ bauliche Darstellung des Klinikobjekts

  • Katasteramtlicher Lageplan des Hauses mit Himmelsrichtungen
  • Bau-, Raum- und Funktionspläne 2-fach, Maßstab 1:100 (bitte keine elektronischen Zuleitungen!) mit Stellungnahmen einer oder eines Krankenhaushygieniker*in, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Branddirektion)


mit entsprechenden Bemaßungen, mit Anzahl, Größe, Ausstattung, Zweckbestimmung

Darstellung:

  • Patientenzimmer
  • Angabe zur Anzahl der Betten je Zimmer
  • Stützpunkte/Schwesternzimmer
  • Sozialräume gem. ArbStättV
  • Personalumkleiden
  • WC (Personal/Besucher)
  • Untersuchungsräume
  • Funktionsabteilungen
  • nicht bettenführende Bereiche  (OP-Saal, Radiologie, Laborbereich,  Physikalische Medizin, ZSVA, Küche, Wäscherei, reine/unreine Arbeitsbereiche,  Lager)
  • Leichenraum
  • Belegungsübersicht (Bettenplan) getrennt nach Gebäudeteilen bzw. Geschossen.
  • Kopie der Baugenehmigung (nur Textteil), bei bereits bestehender Klinik ist die  Änderungsbaugenehmigung erforderlich;
  • Bei Teilbelegung eines Gebäudes:  Darstellung, in welchen Gebäudeteilen bzw. ggf. nicht zur Anstalt gehörende  Personen wohnen.


Bettenaufbereitung (Darstellung der zentralen oder dezentralen Bettenaufbereitung)

  • Technische Ausstattung
  • Ersatzstromversorgung
  • Notrufanlage (akustisch, optisch)
  • Basisausstattung zur Behandlung medizinischer Notfälle, zur Reanimation (Notfallkoffer, sog. „Ulmer Koffer“, Defibrillator)
  • dem Behandlungsschwerpunkt angemessene medizinisch-technische Ausstattung
  • Klimatisierung/Raumlufttechnik
  • Aufzüge (Bettentransport)

Hygienemanagement

Vorlage eines von einer oder einem Krankenhaushygieniker*in erarbeiteten, an Klinikorganisation u.  Klinikstrukturen angepassten Hygienekonzeptes inklusive angepasstem und vollständigen Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsplänen, Nachweis der validierten Medizinprodukteaufbereitung

Dringende Empfehlung:
Bereits in der Planungsphase Einbeziehen einer oder eines Krankenhaushygienike*in zur Vermeidung von Planungs-/Baumängeln.

Vorstehende Auflistung ist nicht abschließend, in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Konzessionsobjekts kann sich die Notwendigkeit der Vorlage weiterer Unterlagen ergeben.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

2.500 – 10.000 €

Rechtliche Grundlagen

§ 30 Gewerbeordnung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66953

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Der Zugang ist barrierefrei

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