
EU-Parkausweis (hellblau) für Behinderte beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität München
Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken und haben die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenArt der Behinderung:
- außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)
- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.
Benötigte Unterlagen- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original
- alter Parkausweis (falls vorhanden)
Besonderheiten- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern. Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
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Formulare & Links
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Online-Services
Antrag stellen -
Im Dienstleistungsfinder
Behindertenparkplätze in München -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
ZBFS Bayern Internationales Transportforum
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa zwei Wochen
Gebührenrahmenkostenfrei
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Allgemeine Informationen
Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt für Auslandsfahrten.
Fragen & AntwortenSie haben ihren Parkausweis verloren?
Für den Nachdruck benötigen wir eine Verlustanzeige, die bei der örtlichen Polizeidienststelle erstellt wird.Rechtliche GrundlagenStraßenverkehrs-Ordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Implerstraße 13
81371 München
Landeshauptstadt München
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Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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80466 München
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