Parkausweis für Handelsvertretungen
Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation beim Kunden regelmäßig schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Beschreibung
Neuantrag
Wenn Sie für Ihre Tätigkeit als Handelsvertreter*in ein Fahrzeug zum Transport schwerer Gegenstände benötigen, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In den Parkausweis können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Bei Verwendung des Parkausweises muss ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Umschreibung
Sofern sich ein Fahrzeug beziehungsweise Kennzeichen ändert, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.
Verlängerung
Etwa 6 Wochen vor Ablauf der Parklizenz sollten Sie die Verlängerung beantragen. Hier benötigen wir wieder einen vollständigen Antrag. Eine automatische Verlängerung ist leider nicht möglich.
Die Online-Beantragung ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, einen Parkausweis zu erhalten. Wenn Sie dennoch bei uns persönlich vorsprechen möchten, benötigen Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.
Voraussetzungen
Sie haben schwere und/ oder sperrige Musterkoffer, Musterstücke, welche Sie bei Kundenbesuchen präsentieren und nicht zu Fuß transportieren können.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis über die Tätigkeit als Handelsvertretung
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- >Bild komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11)
Fragen & Antworten
Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden und sich der Aufwand für die Prüfung dadurch verringert. Wird aber nachträglich ein weiterer Ausweis benötigt, ist eine erneute Überprüfung – zu den regulären Verwaltungsgebühren – erforderlich.
Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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Landeshauptstadt München
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