Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, erhält einen eigenen Parkausweis. Freiberufler (beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten) können jeweils einen eigenen Parkausweis erhalten.

  • In der Regel erhält jeder Betrieb nur einen Parkausweis. Der Parkausweis ist ohne Kennzeichen und kann von verschiedenen Betriebsangehörigen benutzt werden.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Geschäftsführer bekommen keinen Parkausweis.

Voraussetzungen:

  • Geschäft, Betrieb oder Firma liegen im Lizenzgebiet
  • Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage)

Benötigte Unterlagen:

Parkausweis erstmals beantragen oder verlängern:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister

  • gegebenenfalls Telefon- oder Stromrechnung

  • bei Freiberuflern: Mietvertrag und gegebenenfalls Telefon- oder Stromrechnung

Parkausweis nach Verlust wieder beantragen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • polizeiliche Verlustanzeige

Besonderheiten:

Anzahl Parkausweise:

  • In der Regel erhält jeder Betrieb nur einen Parkausweis. Der Parkausweis ist ohne Kennzeichen und kann bedarfsgerecht im betrieblichen Zusammenhang eingesetzt werden.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Geschäftsführer bekommen keinen Parkausweis.

Parkausweis verlängern:
Etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres Parkausweises sollten Sie den Parkausweis neu beantragen.

Parkausweis verloren:
Der Verlust des Parkausweises muss bei der örtlichen Polizeiinspektion angezeigt werden. Die polizeiliche Verlustanzeige benötigen Sie für Ihren Antrag auf einen neuen Parkausweis.

Bearbeitungszeit:

Etwa eine Woche.
Sie bekommen den Parkausweis per Post, sobald Sie gezahlt haben.

Gebührenrahmen:

Jahresgebühr: 120 Euro

Zahlungsarten:

  • Überweisung (auf Rechnung)

Rechtliche Grundlagen:

Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Nr. 4a))
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement

Fragen & Antworten:

Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis?

Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis.

Was mache ich, wenn ich mit meinem Betrieb umziehe?

Sie müssen einen neuen Parkausweis beantragen. Dafür benötigen wir einen Nachweis über Ihre gewerbliche Niederlassung in dem neuen Lizenzgebiet. Ihr alter Parkauswei verfällt.

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Kartenstandpunkt Symbol

Pilgersheimer Straße 20
81543 München

Tel.: 089 115
Fax: 089 233-86617
 089 233-86625

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstr. 19
80466 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

 

Suchbegriffe: Ausnahmegenehmigungen für Geschäft, Firma, Praxis oder Einrichtung im Lizenzgebiet, Parkausweis für ansässige Geschäfte und Betriebe, Verlust Parkausweis, Parkausweis verloren, Parkausweis verlängern