Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt, kann einen Parkausweis beantragen.
Voraussetzungen:
Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet
Sie haben ein Kraftfahrzeug (auf Sie zugelassen oder ständig von Ihnen genutzt)
Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage)
Der Parkausweis gilt maximal 12 Monate.
Benötigte Unterlagen:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist:
Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen (im Antragsformular enthalten)
wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen:
Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
Besonderheiten:
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
Wer mit zwei Wohnsitzen in Münchner Parklizenzgebieten angemeldet ist, erhält nur für den Hauptwohnsitz einen Parkausweis.
In einen Parkausweis können bis zu drei (auf den Antragsteller zugelassene) Fahrzeuge eingetragen werden.
Pro Fahrzeug wird nur eine Parkberechtigung erteilt. Es ist nicht möglich, dasselbe Fahrzeug in verschiedene Parkausweise für verschiedene Gebiete eintragen zu lassen.
Bearbeitungszeit:
Etwa eine Woche.
Sie bekommen den Parkausweis per Post, sobald Sie gezahlt haben.
Gebührenrahmen:
Jahresgebühr: 30 Euro
Zahlungsarten:
Überweisung (auf Rechnung)
Rechtliche Grundlagen:
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b und 2a)
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Fragen & Antworten:
Umzug in ein anderes Parklizenzgebiet
Brauche ich einen neuen Parkausweis? Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen oder mitschicken.
Privater Stellplatz wegen Umbau gesperrt
Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis?
Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis.
Auto in der Werkstatt - Parkausweis für Ersatzfahrzeug
Kann ich auch für ein Ersatzfahrzeug einen Parkausweis bekommen, solange mein Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist?
Ja, Sie können für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen (Gebühr 10 Euro). Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen.
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR) Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsüberwachung Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstr.
19
80466
München