
Parkausweis für Anwohner beantragen/verlängern: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität München
Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt, kann einen Parkausweis beantragen.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten• Wenn Sie von uns ein Erinnerungsschreiben bekommen, dass Ihr Parkausweis abläuft, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Sie müssen dann nur die Gebühr auf das Konto überweisen, das im Schreiben angegeben ist.
• Falls Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben, bitten wir Sie, etwa drei Wochen bevor Ihr Parkausweis abläuft, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.Voraussetzungen- Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet
- Sie haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird
- Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage)
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist:
Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen -
wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen:
Nachweis über Ihre Mitgliedschaft - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Besonderheiten- Jede Bewohnerin/ jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
- Wer mit zwei Wohnsitzen in Münchner Parklizenzgebieten angemeldet ist, erhält nur für den Hauptwohnsitz einen Parkausweis.
- In einen Parkausweis können bis zu drei (auf den Antragsteller zugelassene) Fahrzeuge eingetragen werden.
- Pro Fahrzeug wird nur eine Parkberechtigung erteilt. Es ist nicht möglich, dasselbe Fahrzeug in verschiedene Parkausweise für verschiedene Gebiete eintragen zu lassen.
- Anhänger, Busse und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Wohnmobile können nur in atypischen Fällen eingetragen werden, wenn beispielsweise keine anderen Fahrzeuge (Pkw) zur Verfügung stehen. Zu Ihrem Antrag müssen Sie eine ausführliche Begründung einreichen.
- Handelt es sich beim Fahrzeughalter/ bei der Fahrzeughalterin um Ihren Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug privat zu nutzen und dass Sie die Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern.
- Handelt es sich um das Fahrzeug einer Privatperson, zum Beispiel eines Angehörigen, müssen Sie plausibel darlegen, aus welchen Gründen der Fahrzeughalter/ die Fahrzeughalterin Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlässt, statt es selbst zu nutzen. Ihre Erläuterungen dazu reichen Sie bitte zusammen mit der Überlassungserklärung ein.
- Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein. Wenn Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen regelmäßig in einem Lizenzgebiet abstellen möchten, muss angenommen werden, dass das Fahrzeug überwiegend in Deutschland genutzt wird. Es wird daher angeraten, sich vorab mit dem Hauptzollamt München - KFZ Steuer in München - in der Landsberger Straße 122 zur Klärung dieser Frage in Verbindung zu setzen.
- Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug haben, aber regelmäßig ein Fahrzeug anmieten (Beispielsweise bei Sixt, Europcar oder Hertz) können Sie unter gewissen Bedingungen einen Parkausweis mit dem Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen (Mietverträge des vergangenen Jahres), dass Sie häufig Fahrzeuge anmieten.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Parkausweis Bewohner Nutzungserklärung des Fahrzeughalters -
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitEtwa zwei Wochen.
Sie bekommen den Parkausweis per Post, sobald Sie gezahlt haben.Gebührenrahmen12 Monate gültig: 30 Euro
24 Monate gültig: 60 EuroZahlungsarten- Überweisung (auf Rechnung)
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Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenUmzug in ein anderes Parklizenzgebiet
Brauche ich einen neuen Parkausweis? Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen oder mitschicken.
Privater Stellplatz wegen Umbau gesperrt
Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis?
Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis. Bitte nutzen Sie unseren Online-AntragAuto in der Werkstatt - Parkausweis für Ersatzfahrzeug
Kann ich auch für ein Ersatzfahrzeug einen Parkausweis bekommen, solange mein Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist?
Ja, Sie können für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen (Gebühr 10 Euro). Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen.
Rechtliche GrundlagenStraßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Implerstraße 13
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Mobilität
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstr. 19
80466 München
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- Behindertenparkplätze vorhanden
- Barrierefrei zugänglich