Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Sickerschächte und Sickerbrunnen sind nicht erlaubt.

Das Regenwasser von unbeschichteten Dachflächen aus Kupfer, Zink oder Blei darf nicht versickert werden.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in in dreifacher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital benötigt

  • Antrag formlos
  • Erläuterung des Vorhabens mit Regenwasserberechnung (Starkregenfall) siehe Arbeitsblatt DWA-A 138 und Merkblatt DWA-M153
  • Entwässerungseingabeplan (M = 1:100) mit Schnitt- und Grundrissplänen
  • Lageplan M = 1:1.000

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Je nach Komplexität vier Wochen bis zu drei Monaten.

Gebührenrahmen

200 Euro bis 1.000 Euro, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz
Bayerisches Wassergesetz
Wasserschutzgebietsverordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros im 4. Stock (Raum 4068 und 4071) sind barrierefrei zugänglich.

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