Erdwärmenutzung im Untergrund mit Grundwasserberührung mittels Sonde, Kollektor, Körben o.ä.
Für diese Grundwasserbenutzung wird eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die nach den Wassergesetzen des Bundes und Bayerns erforderlich ist. Inwieweit eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist bzw. ob das Vorhaben erlaubnisfähig ist, wird vorab anhand einer Bohranzeige entschieden.
Benötigte Unterlagen:
Vorab erforderlich ist eine Bohranzeige anhand des Formulars im Internet (s.o. "Formulare und Downloads").
Bei Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion (bis 50 kW oberflächennahe thermische Nutzung außerhalb von Wasserschutzgebieten):
formloses Antragsschreiben und das Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (3-fach).
Bei allen anderen Erlaubnisverfahren:
Alle Unterlagen werden in 3-facher Ausfertigung benötigt. Angaben anhand des Formulars im Internet (s.o. "Formulare und Downloads")
Erläuterung des Vorhabens
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Art der Erdwärmenutzung (Sonde, Kollektor etc.)
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Zweck des Vorhabens (Betriebsweise/Wärmeträgermedium)
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Bauzeichnung und Anzahl der Sonden, Flächenbedarf der Kollektoren
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Material und Größe der Sonden bzw. Kollektoren
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verwendeten Arbeits-/Kältemittel mit Nachweis der Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1), Sicherheitseinrichtungen, Leitungsführung
Auswirkung des Vorhabens
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Vorgesehene Abdichtung bzw. Verlegung (bei Verpressen von Sonden mit Fertigmischungen:
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Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers)
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Wasserschutzgebiete (keine Sonde möglich)
Übersichtslageplan (M= 1:25.000) mit Markierung des Standorts
Lageplan (Detaillageplan M= 1:5.000 oder M = 1:1.000) mit Eintragung der Bohrpunkte bzw. Schleifen
Schichtenverzeichnis und Ausbauplan
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Schichtenverzeichnis nach DIN 4022, zeichnerische Darstellung der Bohrprofile nach DIN 4023 sowie maßstabgerechte Ausbaupläne der Bohrungen
Hydrogeologische Angaben
Grundwasserverhältnisse
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den höchsten Grundwasserstand in m ü. NN
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den mittleren Grundwasserstand in m ü. NN
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Grundwasserstauer (keine Erschließung von gespanntem Wasser möglich)
Weitere Angaben
Bescheinigung nach DVGW 120 bzw "Gütesiegel für Erdwärmesonden“.
Besonderheiten:
Anlagen unter 50 kW-Leistung werden im Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion (3 Monate nach Antragstellung tritt die Fiktion ein) erlaubt. Eine baubegleitende Bauabnahme ist immer erforderlich
Bearbeitungszeit:
Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion 1 Woche bis 3 Monate
sonstige Erlaubnisverfahren nach Komplexität 3 Wochen bis zu 1 Jahr
Gebührenrahmen:
100,- € zuzüglich 5,- bis 25,- € je kW Wärmeleistung.
Zahlungsarten:
- Überweisung (auf Rechnung)