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Ausnahmezulassung vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besucherinnen und Besucher: Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München
Ausnahmezulassung vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besucherinnen und Besucher: Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München
In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu; mögliche Ausnahmen: Mobilitätseinschränkung, Behinderung, Einzeltransport.
Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft erteilt.
Die Ausnahmen sind für 5 Jahre befristet.
Benötigte Unterlagen:
Formloser Antrag mit Angaben:
Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Begründung
Kfz-Kennzeichen
Nachweise für die einzelfallsbezogenen Gründe (z. B. Behindertenausweis, ärztliches Attest)