In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu; mögliche Ausnahmen: Mobilitätseinschränkung, Behinderung, Einzeltransport.

Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft erteilt.

Die Ausnahmen sind für 5 Jahre befristet.

Benötigte Unterlagen:

Formloser Antrag mit Angaben:

  • Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Begründung
  • Kfz-Kennzeichen
  • Nachweise für die einzelfallsbezogenen Gründe (z. B. Behindertenausweis, ärztliches Attest)

Gebührenrahmen:

15 – 1250 €

Zahlungsarten:

  • EC-Karte
  • Barzahlung
  • Überweisung

Rechtliche Grundlagen:

Friedhofsatzung, Kostensatzung

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Referat für Gesundheit und Umwelt

Städtische Friedhöfe München
Technischer Betrieb

Kartenstandpunkt Symbol

Damenstiftstraße 8
80331 München

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Städtische Friedhöfe München
Technischer Betrieb
Damenstiftstr. 8
80331 München

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr – 12:00 Uhr

Ausstattung

Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

 

Suchbegriffe: Einfahrtsgenehmigung, Fahrverbot, städtischen Friedhöfe, Ausnahmezulassung