Jugendfischereischein beantragen

Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.

Beschreibung

Der Schein erlaubt das Fischen in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten mit gültigem Fischereischein. Die Gültigkeit/ Anerkennung eines bayerischen Jugendfischereischeines in einem anderen Bundesland muss dort erfragt werden. Ist der Jugendfischereischein in einem anderen Bundesland erteilt worden, dann gilt dieser grundsätzlich auch in Bayern. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.

Das Mindestalter: zehn Jahre.
Der Jugendfischereischein ist vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • zwei aktuelle Passfotos etwa 35 x 45 Millimeter
  • bei Ausstellung: Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise (nur Kopie)
  • Kinderreisepass oder Kinderausweis oder Geburtsurkunde (nur Kopie)
 Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 50 Cent erhoben. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr zwei Wochen, nachdem uns alle Unterlagen vorliegen. Die Rechnung erhalten Sie im Anschluss.

Gebührenrahmen

Verwaltungsgebühr: 5 Euro
Zusätzlich ist noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
10 - 14 Jahre: 10 Euro
15 Jahre:          7,50 Euro
16 Jahre:          5 Euro
17 Jahre:          2,50 Euro

Ähnliche Leistungen

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragen und verlängern

Sie brauchen eine Erlaubnis zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.

Jagdschein beantragen

Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.

Fischerprüfung

Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.

Waffenbesitzkarte beantragen

Wenn Sie Schusswaffen kaufen und besitzen wollen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Von der Pflicht ausgenommen sind bestimmte Waffen mit Prüfzeichen.

Fischereischein beantragen

Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Munition besitzen und erwerben

Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.

Waffenschein beantragen

Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.

Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern

Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.

Kleiner Waffenschein

Wenn Sie eine Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, müssen Sie einen Kleinen Waffenschein beantragen.