Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Dies sind beispielsweise:
Leuchtreklamen aller Art: an Fassaden, auf Vordächern, über Schaufenstern,
Firmenlogos,
Blenden an Fassaden,
Ausleger, Ausstecktransparente,
Schilder mit Beschriftungen,
Schaufensterbeklebungen,
Beschriftungen auf festen Markisen,
aufgemalte Schriften und Embleme an Fassaden,
freistehende Werbeanlagen wie Pylone, Standschilder, Sammelhinweise, sowie
Schaukästen, Plakattafeln, Plakatsäulen, Werbeplanen an Baugerüsten u.ä.
Benötigte Unterlagen:
Antragsformblatt
Lageplan im Maßstab 1:1000 (sog. Flurkartenausschnitt)
Bauzeichnung
Fassadenansicht im Maßstab 1:100
Detailzeichnung der Werbeanlage (Geben Sie die verwendeten Werkstoffe, die Grundfarben und die Art der Beleuchtung auf der Bauzeichnung an. Die Bauzeichnungen müssen vom Antragsteller und vom Planfertiger unterschrieben sein) alternativ: Fotomontage (Stellen Sie die geplante Werbeanlagen maßstabsgerecht in Verbindung mit dem Gebäude oder der Freifläche dar. Achten Sie bitte auf eine gute Bildqualität. Architektur und Architekturteile müssen deutlich erkennbar sein.)
Baubeschreibung (Legen Sie dem Antrag eine ausführliche technische Beschreibung der Werbeanlage des Herstellers bei.)
Foto des Anbringungsorts
Fotobogen
Denkmalschutzplan im Maßstab 1:5000
Bitte beachten Sie: Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, benötigen wir die Unterlagen in 3-facher Ausfertigung.
Besonderheiten:
Wir beraten Sie vor der Antragstellung und geben Ihnen nützliche Hinweise:
Viele Fragen zu Ausführung, Größe, Form, und Anbringungsort der Werbeanlage lassen sich durch ein persönliches Gespräch mit den Sachbearbeiterinnen und den Sachbearbeitern der jeweiligen Stadtbezirke klären.
Um konkrete Auskünfte erteilen zu können, bringen Sie bitte zur Beratung mit:
einen Lageplan im Maßstab 1:1000,
ein Foto des Ortes, an dem Sie die Werbeanlage anbringen möchten,
eine Fassadenansicht und eine Skizze der geplanten Werbeanlage,
oder eine Fotomontage des Anbringungsorts mit Darstellung der geplanten Werbeanlage