
Arbeitslosengeld II München
Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenNachweise über
- Einkommen
- Vermögen
- Unterkunftskosten
- Ausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
BesonderheitenAkute Wohnungslosigkeit
Wohnungslose Münchnerinnen und Münchner wenden sich an die Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration. Sie ist für das ganze Stadtgebiet zuständig. -
Formulare & Links
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Auf muenchen.de
Jobcenter München Mietobergrenzen Zentrale Wohnungslosenhilfe
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitMaximal 15 Tage.
GebührenrahmenEs fallen keine Gebühren an.
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Allgemeine Informationen
Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- alle hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen im Alter ab 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren
- die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, (z. B. Kinder unter 15 Jahren) erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt.
Hilfebedürftig ist wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst durch den Einsatz von eigenem Einkommen und/oder Vermögen sicherstellen kann. Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und das Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, wie z. B. Arbeitsverdienst, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, oder freiwillige Zuwendungen Dritter.
Personen, die durch Alter (65 Jahre) oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, beantragen Grundsicherung.
Höhe der Leistungen
Die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ergibt sich aus dem Regelbedarf, der den gesamten persönlichen Bedarf zur Bestreitung des Lebensunterhalts beinhaltet (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc.) sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Von dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene monatliche Einkommen in Abzug gebracht.
Gewährungszeitraum
Arbeitslosengeld II wird auf Antrag in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten gewährt.
Ort der Antragsstellung
- Die Antragstellung erfolgt beim Jobcenter in dem jeweils zuständigen Sozialbürgerhaus.
- Wohnungslose können Leistungen im Jobcenter beim Amt für Wohnen und Migration beantragen.
Besonderheit
Bei Personen unter 25 Jahren müssen im Falle eines beabsichtigten Umzugs oder Auszugs aus der elterlichen Wohnung weitere Anforderungen erfüllt sein.
Rechtliche GrundlagenSozialgesetzbuch II (SGB II)