Abfallerzeugernummer

Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.

Beschreibung

Wenn gefährliche Abfälle zur Beseitigung und/oder Verwertung anfallen und die jährliche Gesamtabfallmenge aller gefährlichen Abfälle mindestens 2 Tonnen beträgt, benötigen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nachweispflichtige Abfallerzeuger eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung zu beantragen.

Bei Abfall-Anfallstellen außerhalb des Münchner Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt!

Benötigte Unterlagen

Antrag

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

2 Arbeitstage

Rechtliche Grundlagen

§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

Ähnliche Leistungen

Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.

Verwendung tierischer Nebenprodukte

Wenn Sie als Einrichtungen zum Zweck der Ausbildung oder Forschung tierische Nebenprodukte benötigen, muss der Bedarf angemeldet werden.

Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen

Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Handeln und Makeln mit Abfällen

Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.