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Beratung zu meldepflichtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): Referat für Gesundheit und Umwelt, Gesundheitsschutz, Infektionsschutz München
Beratung zu meldepflichtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): Referat für Gesundheit und Umwelt, Gesundheitsschutz, Infektionsschutz München
Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll u.a. durch umfassende Information Betroffener verhindert werden.
Beratung von Privatpersonen, privaten Haushalten hinsichtlich Ansteckungsrisiken, Infektionsverhütung, Maßnahmen.
Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen im Rahmen der Ermittlung zu Ansteckungsrisiken, Hygienemaßnahmen, etc.
Beratung zu Magendarminfektionen, verursacht durch Viren wie Noroviren, Rotaviren oder Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter, EHEC, Beratung zu Grippe, Masern, Meningokokken.
Erstberatung zu Läusen und Streptokokkeninfekten etc.
Telefonischen Rücksprache mit Bürgern anlässlich unseres Anschreibens bezüglich einer gemeldeten Infektionskrankheit.
Besonderheiten:
Ausnahmen von der Beratung:
Fragen zur allgemeinen Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Fragen zur allgemeinen Hygiene in med. Einrichtungen und Unterkünften
Fragen zu Impfungen für Kinder und Jugendliche