
Hundesteuer - Hund anmelden: Stadtkämmerei, Kassen- und Steueramt München
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund anmelden, wenn Sie ihn neu aufgenommen haben, wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach München zugezogen sind.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenFolgende Angaben benötigen wir:
- Wurfjahr
- Rasse
- Farbe
- Geschlecht
- Erst- oder Zweithund
- seit wann wird der Hund gehalten
Anmeldeform:
Melden Sie Ihren Hund an:- per Online-Formular
- per PDF-Formular
- per Fax
- telefonisch
- persönlich
Anmeldefrist:
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen an:- nachdem Sie ihn aufgenommen haben,
- nachdem er vier Monate alt geworden ist (geboren von Ihrer gehaltenen Hündin) oder
- nachdem Sie nach München gezogen sind
BesonderheitenHundesteuermarke:
- Sie erhalten bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke. Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen.
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Formulare & Links
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Online-Services
Anmeldung online Zamperl App
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Formulare und Downloads
Anmeldeformular Datenschutzhinweise SEPA-Verfahren Datenschutzhinweise Hundesteuer Hundesteuer Broschüre
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Dauer & Gebühren
Zahlungsarten- SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren
- Überweisung
- Barzahlung
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Allgemeine Informationen
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund anmelden:
- wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
- wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
- wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach München zugezogen sind.
Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Landeshauptstadt München Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.
Höhe der Hundesteuer:
100,00 Euro jährlich für jeden gehaltenen Hund
800,00 Euro jährlich für jeden gehaltenen Kampfhund
Weitere Informationen zur Einstufung des Hundes als Kampfhund: Kreisverwaltungsreferat - Kampfhund
Fälligkeit der Hundesteuer:
Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig.
Einen Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Anmeldung. Der Bescheid ist ein Dauerbescheid. Er gilt so lange, bis er geändert oder aufgehoben wird.
Bitte achten Sie darauf, die Steuer unaufgefordert jeweils zum 15.01. eines Jahres zu zahlen. Es ergeht keine jährliche Zahlungserinnerung.Fragen & AntwortenWer ist Hundehalterin / Hundehalter?
- Als Hundehalterin / Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
- Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie alle Halter bzw. Halterin des Hundes und haften gesamtschuldnerisch für die Steuer.
Was passiert bei Verstößen gegen die Hundesteuersatzung?
- Wenn Sie die Vorschriften missachten, können Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann Ihr Verstoß als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Muss ich Hundekot beseitigen?
- Sie als Hundebesitzerin / Hundebesitzer sind verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres zu beseitigen.
Wird nicht die Hundesteuer zur Reinigung verwendet?
- Diese weit verbreitete Meinung ist falsch. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger.
Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?
- Regeln darüber wo im Stadtgebiet welche Hunde an der Leine geführt werden müssen, gar keinen Zutritt haben oder frei laufen dürfen, finden Sie unter dem Thema Leinenpflicht für Hunde
- Für unterwegs finden Sie die wichtigsten Informationen zu Leinenpflicht usw. mit Hilfe unserer Zamperl-App, aufrufbar über Ihr Smartphone (zamperl-app.de).
Gibt es eine Ermäßigung der Hundesteuer bei Beziehung von Sozialleistungen?
- Bei geringem Einkommen bzw. bei Bezug von Sozialleistungen besteht in besonderen Notlagen oder bei anderen Ausnahmesituationen die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Hundesteuer zu stellen.
- Für Einzelfragen nehmen Sie bitte mit uns unter den unten angegebenen Telefonnummern (Erlass und weitere Befreiung) Kontakt auf.
Muss ich für einen Blindenhund Hundesteuer bezahlen?
- Das Halten von Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, ist steuerfrei.
- Der Hund muss aber dennoch beim Kassen- und Steueramt angemeldet werden.
- Die Eignung des Hundes für diese Aufgabe, als auch die Notwendigkeit der Hundehaltung sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Für Fragen stehen wir Ihnen unter den unten angegebenen Telefonnummern (Erlass und weitere Befreiung) zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Stadtkämmerei
Kassen- und Steueramt
Herzog-Wilhelm-Straße 11
80331 München
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Kassen- und Steueramt
Postfach 201951
80019 München
Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag:
8.30 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Das Kassen- und Steueramt ist über den Eingang Josephspitalstraße barrierefrei erreichbar.