Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten

Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein.

Die Fahrwegbestimmung kann für den Einzelfall oder eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Voraussetzungen

München ist Ihre Be- oder Entladestelle.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
  • Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

50 bis 75 Euro (je nach Aufwand, Dauer oder Geltungsbereich der Genehmigung)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-39866

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich

Ähnliche Leistungen

Ferienreisefahrverbot – Ausnahmegenehmigung

Im Sommer gilt samstags auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen ein Lkw-Fahrverbot. In Einzelfällen können Sie eine Ausnahme von diesem Verbot beantragen.

Transport übergroßer Ladungen – Ausnahmegenehmigung

Für Fahrten, bei denen Ladungen mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge transportiert werden sollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Güterkraftverkehr – Erlaubnis und Lizenz

Für Gütertransporte mit Fahrzeugen und Kombinationen von über 3,5 Tonnen oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr brauchen Sie eine Genehmigung.

Großraum- und Schwertransporte – Erlaubnis

Für Fahrten mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung

An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Lkw-Fahrverbot. Für zwingende Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.