Offizielle Auskunftstelle für Grundwasser-, geologische und hydrogeologische Daten
Folgende Auskünfte werden erteilt:
Informationen über die Grundwasserhöhe bei Bauvorhaben
Auskunft über die Untergrundbeschaffenheit/ des Bodens bei Bauvorhaben
Angaben zum Hochwasserstand zur Beurteilung von Vernässungsschäden in Kellern
Grundwasserdaten für den Einbau einer Wärmpumpe oder Erdwärmesonde
Angabe von Grundwasserständen, um die Nutzung von Brauch- oder Kühlwassernutzung zu beurteilen
Auskünfte über die chemische Zusammensetzung des Grundwasser
Auskunft über die Grundwasserfließrichtung
Benötigte Unterlagen:
Angaben zur Lage des Objektes (Straße, Hausnummer)
Rechnungsadresse (Postanschrift)
Besonderheiten:
Die Abfrage der Daten muss schriftlich erfolgen.
Bearbeitungszeit:
Im Normalfall 3 Werktage
Gebührenrahmen:
Die Auskünfte werden nach Einzelposten abgerechnet. Der Gebührenrahmen für die Einzelposten geht von 5 Euro bis 40 Euro und summiert sich entsprechend der Anzahl der Auskünfte.
Die Abfrage von drei Pegeln (aktuellste Werte, Aufzeichnungen über mehrer Jahre und Lage der angegebenen Messstellen) kosten für Privatpersonen pauschal 30 Euro. Zusätzliche Auskünfte, Stellungnahmen sowie Sonderfertigungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Zahlungsarten:
Überweisung (auf Rechnung)
Fragen & Antworten:
Kann ich Grundwasserauskünfte telefonisch erfragen?
Nein, Grundwasserauskünfte werden nur nach einer schriftlichen Anfrage erteilt.