Alle Personen, die in München eine Nebenwohnung gemeldet haben, werden
vom Kassen- und Steueramt angeschrieben. Mit diesem Schreiben werden sie
aufgefordert, anhand eines beigelegten Formulars eine Steuererklärung
abzugeben.
Inhaber einer Zweitwohnung, die keine Nebenwohnung gemeldet haben, sind
nach § 9 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzung verpflichtet, von sich aus
eine Zweitwohnungsteuererklärung beim Kassen- und Steueramt
einzureichen. Entsprechende Steuererklärungsformulare können beim
Kassen- und Steueramt angefordert werden.
In dem Formular werden alle für die Zweitwohnungsteuer relevanten
Sachverhalte abgefragt. Auf der Grundlage dieser Steuererklärung wird im
Anschluss die Steuer festgesetzt. Über die Festsetzung ergeht ein
Bescheid, aufgrund dessen die Steuerzahlung zu leisten ist.