
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenEine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich.
VoraussetzungenUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind:
- Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Sie sind handlungs- oder einwilligungsfähig
- Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Benötigte Unterlagen• ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) oder formloses Schreiben
• Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/-grad)
• bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
• bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
• bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
wenn Sie den Antrag per Post, Telefax oder E-Mail schicken sind Kopien der Ausweisdokumente ausreichendBesonderheitenSie können uns die Antragsunterlagen per Post, per Telefax (089/233-45367) oder per E-Mail (passamt.kvr@muenchen.de) zusenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Befreiung Ausweispflicht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeit- wenn Sie die Antragsunterlagen einsenden, erhalten Sie die Bestätigung in der Regel innerhalb von 14 Tagen per Post
Gebührenrahmengebührenfrei
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Allgemeine Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind:
• Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
• Sie sind handlungs- oder einwilligungsfähig
• Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
• Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Hinweis:
Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich.
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstraße 19
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstr. 19
80466 München
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