In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Voraussetzungen:

  • Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) oder formloses Schreiben
  • alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
  • ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • wenn Sie den Antrag per Post schicken: Personalausweis des Betreuers oder Bevollmächtigten in Kopie beilegen

Bearbeitungszeit:

  • Wenn Sie persönlich vorbeikommen, kann die Bestätigung sofort ausgestellt werden.
  • Wenn Sie den Antrag per Post schicken, senden wir Ihnen die Bestätigung in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu.
 
Kontakt
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Hauptabteilung II Einwohnerwesen
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Fax: 089 233-26669
 089 233-86646

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Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
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Freitag 7.30 – 12 Uhr

 

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