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Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, beachten Sie bitte diese Informationen:
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Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust/Diebstahl beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei wird angeraten.
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Alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Deshalb müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen und eine Erklärung über den Verlust/Diebstahl unterschreiben oder die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
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Wenn Sie als Ausweisdokument noch einen Reisepass haben, können Sie mit den neuen Antrag noch etwas warten. Vielleicht taucht der verlorene Ausweis wieder auf oder wird bei der Polizei abgegeben.
Wenn Ihnen der neue elektronische Ausweis im Scheckkartenformat verloren geht oder gestohlen wurde, beachten Sie bitte zusätzlich:
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Wenn die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingeschaltet ist, müssen Sie diese sofort über den Sperrnotruf sperren lassen (Telefonnummer 0180-133 33 33 rund um die Uhr erreichbar). Nur wenn der elektronische Identitätsnachweis (eID) gesperrt ist, lässt sich eine missbräuchliche Verwendung verhindern.
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Bitte informieren Sie das Bürgerbüro so schnell wie möglich. Wir können ebenfalls die Sperrung veranlassen.
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Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, müssen Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) sperren lassen. Dazu müssen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.
Vorläufiger Personalausweis für dringende Fälle:
In sehr dringenden Fällen können Sie einen vorläufigen Ausweis beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie für diesen ein zusätzliches biometrietaugliches Passfoto mit.
Benötigte Unterlagen:
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Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei (soweit vorhanden)
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Ausweisdokument (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis als Identitätsnachweis – soweit vorhanden)
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Aktuelles biometrietaugliches Passbild
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Bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
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Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Besonderheiten:
Wenn der verlorene oder gestohlene Ausweis wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro, um Probleme bei Auslandsreisen zu vermeiden. Der Grund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben, um Missbrauch zu vermeiden. Das Bürgerbüro muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald der Ausweis wieder gefunden wurde. Sie können Ihr Bürgerbüro schriftlich benachrichtigen oder persönlich vorbeikommen. Wenn bei IHrem Personalausweis vor dem Verlust die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, müssen Sie persönlich vorsprechen, um diese –nach der Sperrung– wieder zu reaktivieren.
Bearbeitungszeit:
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vier bis fünf Wochen
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der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt
Gebührenrahmen:
Für den neuen Ausweis:
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Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
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Über 24 Jahren: 28,80 Euro
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Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
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Einschalten/Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
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Ändern oder Neusetzen der PIN: 6 Euro