Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen

Wer geschützte Tiere halten oder verkaufen möchte, braucht eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Beschreibung

Durch den Menschen sind heute viele wildlebende Pflanzen und Tiere in ihrem Bestand gefährdet - vor allem durch Handelsinteressen, Lebensraumzerstörung, Tourismus und durch menschlichen Zugriff. Der Artenschutz wirkt diesen Gefährdungen durch eine Anzahl von Regelungen und Sanktionen auf nationaler und internationaler Ebene entgegen.

Benötigte Unterlagen

  • Formular „EG-Bescheinigung“,
  • Aufnahme- und Auslieferungsbuch,
  • Meldeformular,
  • Herkunftsnachweis,
  • artenschutzrechtliche Buchführung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Kostengesetz (Gebühr nach Warenwerttabelle)

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bayerisches Naturschutzgesetz, EG-Verordnungen, EG-Richtlinien

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Verwaltung

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Verwaltung

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

Ähnliche Leistungen

Veterinäramt

Das Veterinäramt kümmert sich um Lebensmittelhygiene, Tierseuchen und tierische Nebenprodukte, Tierschutz, Tierarzneimittel und das Reisen mit Tieren ins Ausland.

Gesundheitszeugnis (Hund, Katze, Frettchen, Vögel)

Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit einem Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis.

Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Eichenprozessionsspinner-Befall melden

Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.