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Gastschulantrag für eine Grund-, Mittelschule oder ein Förderzentrum stellen: Referat für Bildung und Sport, Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen München
Gastschulantrag für eine Grund-, Mittelschule oder ein Förderzentrum stellen: Referat für Bildung und Sport, Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen München
Nach Art. 42 Abs. 1 Bayer Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. D.h. es ist grundsätzlich die Volksschule (Grund-, Mittelschule oder Förderzentrum) zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Art. 43 Abs. 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, einen Gastschulantrag zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular
Die von Ihnen im Gastschulantrag angegebenen zwingenden persönlichen Gründe müssen mit den im Antragsformular aufgeführten Nachweisen belegt werden.
Besonderheiten:
Folgende Kriterien können z.B. nicht als zwingende, persönlichen Gründe anerkannt werden:
Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule.
Ein längerer Schulweg, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen, da alle Kinder, die am Rande eines Schulsprengels wohnen, einen etwas weiteren Schulweg als andere Mitschüler haben.
Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen.
Bearbeitungszeit:
Die Gastschulgenehmigungen für das kommende Schuljahr werden jeweils ca. Mitte Juni vor Schulbeginn erteilt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden und die entsprechende Jahrgangsstufe der gewünschten Gastschule noch aufnahmefähig ist.
Gastschulanträge, die während des laufenden Schuljahres gestellt werden, können sofort genehmigt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden und die entsprechende Jahrgangsstufe der gewünschten Gastschule noch aufnahmefähig ist.
Gebührenrahmen:
kostenfrei
Rechtliche Grundlagen:
Art 42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)