Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.

Beschreibung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung. Sonderparkplätze können nur vor dem Hauptwohnsitz und nicht vor der Arbeitsstätte eingerichtet werden.

Voraussetzungen

Wenn auf öffentlichem Verkehrsgrund ein personenbezogener Sonderparkplatz eingerichtet werden soll, müssen wir vor einer Genehmigung auch den örtlich zuständigen Bezirksausschuss und die Polizeiinspektion informieren und um Stellungnahme bitten.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises („aG“ Merkmal ist Voraussetzung)
  • Kopie der Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen
  • oder
  • Kopie des blauen Parkausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kopie des Führerscheins
  • Handskizze oder Foto des Parkplatzes, der reserviert werden soll
  • aktuelles ärztliches Attest über den Gesundheitszustand und die Gehfähigkeit (welche Wegstrecke zurückgelegt werden kann)
  • Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes auf Privatgrund trotz Bemühungen nicht möglich ist (zum Beispiel Bestätigung des Vermieters oder der Hausverwaltung)

Dazu benötigen wir Ihren formlosen Antrag, der die nachfolgenden Fragen beantwortet:

  • wie oft und wofür das Fahrzeug genutzt wird
  • zu welchen Zeiten Sie das Fahrzeug benötigen
  • wer das Fahrzeug außer Ihnen benutzt
  • wie Sie Ihre Wohnung vom gewünschten Sonderparkplatz aus erreichen
  • wo das Fahrzeug bisher geparkt wurde
  • ob Sie ein Spezialfahrzeug mit ausfahrbarer Rampe oder ähnlichem benutzen
  • Ihre Telefonnummer oder E-Mailadresse, damit wir Sie für Rückfragen erreichen können

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa drei Monate

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung
(§ 45 Abs. 1 b Nr. 2 i.V.m § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Daueranordnungen

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Ähnliche Leistungen

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wenn Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder eine elektrische Vorrüstung errichten, können Sie eine Förderung beantragen.

EU-Parkausweis (hellblau) für Behinderte

Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken und haben die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken.

Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.

Parklets aufstellen

Wer Parklets (Einbauten in Parkbuchten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Bundesweiter Parkausweis (orange) für Behinderte

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten (orangefarben) Parkausweis beantragen.

Bodenmarkierungen vor Einfahrten

Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.