Zum Thema Lärm gibt es viele unterschiedliche Vorschriften und Zuständigkeiten. Einen Überblick erhalten Sie auf den Informationsseiten des Referates für Gesundheit und Umwelt.

Ein häufiges Problem sind Lärmbelästigungen durch Nachbarschaftslärm.

  • Um Ruhestörungen durch Nachbarschaftslärm (Musik, Hausarbeiten, Gartenarbeiten) zu vermeiden, hat die Stadt München eine Verordnung erlassen, in der Ruhezeiten geregelt sind. Die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung legt grundsätzlich eine Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr und eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr fest. Nähere Einzelheiten und Ausnahmen können Sie in der Verordnung nachlesen (zum Download erhältlich).
  • Wenn Sie gravierende oder dauerhafte Verstöße gegen diese Verordnung melden wollen, können Sie sich an die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat wenden.Die Bußgeldstelle prüft den Sachverhalt und hört alle Betroffenen an, bevor eine Entscheidung über ein mögliches Bußgeld getroffen wird.


Hinweis: Bei sofortigem Handlungsbedarf müssen Sie sich an die Polizei wenden.

Benötigte Unterlagen:

  • Formloses Schreiben (per Post, E-Mail oder Fax) mit genauen Angaben über Art, Zeitdauer und Örtlichkeit des Lärms, den Verursacher und weitere Zeugen

Gebührenrahmen:

Gebührenfrei

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung.Gewerbe
Bußgeldstelle
Sicherheits- und Ordnungsrecht

Kartenstandpunkt Symbol

Ruppertstraße 19
80337 München

Fax: 089 233-44769

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung.Gewerbe
Bußgeldstelle
Sicherheits- und Ordnungsrecht
Ruppertstr. 19
80466 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

 

Suchbegriffe: Nachbarschaftslärm, Musiklärm, Ruhestörung, Gartenlärm, Lärmbelästigung, Hauslärm