Zufahrtserlaubnis für Oktoberfest und Oide Wiesn

Sie benötigen eine Zufahrtserlaubnis für das Oktoberfest oder zur Einfahrt in den Sperrring? Dann finden Sie hier alle Informationen im Überblick.

Beschreibung

Die Stadt München erteilt unterschiedliche Einfahrtsberechtigungen für das Oktoberfest und die Oide Wiesn.

  • Für den Aufbau und Abbau erhalten Sie einen Auf- und Abbauschein für das Festgelände beim Referat für Arbeit und Wirtschaft auf der Wiesn, Matthias-Pschorr-Straße 4, 80339 München. Kontakt: Telefon 089/233-82816 oder 089/233-82815 oder E-Mail an veranstaltungen.raw@muenchen.de senden.
  • Beschicker*innen oder Lieferant*innen, die während des Oktoberfests das Festgelände befahren müssen, erhalten im KVR-Wiesnbüro (Servicezentrum auf der Theresienwiese) einen Einfahrtsschein für das Fahrzeug. Dieser gilt nur während der Wiesn und wird nur für das von Ihnen angegebene Fahrzeug ausgestellt (Kfz-bezogen).
    11. bis 15. September täglich von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
    16. September bis 3. Oktober täglich von 9 bis 21 Uhr

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen für Beschicker*innen und Lieferant*innen und den Zufahrtskontrollbeleg.

Benötigte Unterlagen

Für den Zufahrtskontrollbeleg (jede einzelne Person)

  • Unterschriebene Information zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (zum Download erhältlich)
  • Reisepass oder Personalausweis

Anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende am Sperrring:

  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn Sie innerhalb des zufahrtsbeschränkten Bereichs arbeiten oder Hotelgast sind, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers/ Hotels, dass Ihnen innerhalb des gesperrten Bereichs ein Stellplatz zur Verfügung steht.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Kfz-bezogenen Einfahrtserlaubnisse für Beschicker*innen und Lieferant*innen können in der Regel sofort mitgenommen werden.

Die Bearbeitung von
Zufahrtskontrollbelegen dauert im Regelfall 10 Tage. Die Abholung ist ohne weitere Aufforderung durch das KVR 10 Tage nach der Beantragung, frühestens jedoch ab 10.8.2023, möglich. Es ist keine Terminvereinbarung zur Abholung notwendig.


Für die Zufahrtserlaubnis des Sperrrings für anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende gilt: Wenn Sie Ihren Antrag vor 11 Uhr online einreichen, können wir diesen noch am selben Tag bearbeiten. Sie erhalten die Zufahrtserlaubnis auf dem Postweg.

Gebührenrahmen

Zufahrtserlaubnis zur Einfahrt in den Mittleren Sperrring: gebührenfrei

Zufahrtskontollbeleg: gebührenfrei

Kfz-bezogene Einfahrtserlaubnis auf das Festgelände:

  • bis 9 Uhr (gelb, Tagesschein/ Fahrradschein): 10 Euro
  • bis 9 Uhr (grün): 50 Euro
  • bis 9 Uhr (rot) (nur für leichtverderbliche Ware, Bier): 80 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Fragen & Antworten

Alle Personen (Insassen der Fahrzeuge) ab 16 Jahren benötigen zusätzlich zum Einfahrtschein für Beschicker*innen und Lieferant*innen (siehe oben) einen personengebundenen Zufahrtskontrollbeleg (ZKB). Diesen können Sie online beantragen.

Personen, welche das Festgelände befahren müssen und eine dementsprechende Erlaubnis (ZKB) besitzen, benötigen keine zusätzliche Einfahrtserlaubnis für den Sperrring.

Bitte beachten Sie, dass seit 2023 kein Versand der Zufahrtskontrollbelege mehr erfolgen kann, sondern dieser persönlich im KVR zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden muss.

Die Abholung ist ohne weitere Aufforderung durch das KVR 10 Tage nach der Beantragung, frühestens jedoch ab 10.8.2023 möglich. Es ist keine Terminvereinbarung zur Abholung notwendig.

Sie können den Zufahrtskontrollbelege hier abholen:

Ab 11.09.2023 kann der ZKB im Hotel Augustin abgeholt werden.

Einfahrtsscheine für Fahrzeuge können weiterhin im Servicezentrum auf der Theresienwiese beantragt werden.

11. – 15.09.2023:           
täglich 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Ab dem 16.09.2023 kann der ZKB weiterhin im Servicezentrum auf der Theresienwiese abgeholt werden:

Öffnungszeiten des KVR-Wiesnbüros:
16.09. – 03.10.2023
:       täglich 9.00 bis 21.00 Uhr

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Eine Aushändigung des Zufahrtskontrollbelegs an Dritte ist nicht möglich.

Bei Fragen zum Zufahrtskontrollbeleg können Sie sich per Mail an zkb.kvr@muenchen.de wenden.

Ihnen innerhalb des gesperrten Bereichs ein Stellplatz zur Verfügung steht.

Anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende am Sperrring benötigen eine Zufahrtserlaubnis. Diese können Sie beim Kreisverwaltungsreferat, Implerstraße 13, beantragen. Die Online-Beantragung ist der schnellste und einfachste Weg, die Zufahrserlaubnis zu erhalten. BItte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen (bis eine Woche vor Beginn des Oktoberfestes), damit Sie die Zufahrtserlaubnis auch noch rechtzeitig postalisch erhalten. In besonderen dringenden Fällen können wir Ihnen die Zufahrtserlaubnis selbstverständlich auch bei einer persönlichen Vorsprache erteilen.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen für Beschicker*innen und Lieferant*innen und den Zufahrtskontrollbeleg.

Benötigte Unterlagen
Für den Zufahrtskontrollbeleg (jede einzelne Person)

  • Unterschriebene Information zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (zum Download erhältlich)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende am Sperrring:
  • Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Wenn Sie innerhalb des zufahrtsbeschränkten Bereichs arbeiten oder Hotelgast sind, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers/ Hotels, dass

Die Kfz-bezogenen Einfahrtserlaubnisse für Beschicker*innen und Lieferant*innen können in der Regel sofort mitgenommen werden.

Die Bearbeitung von Zufahrtskontrollbelegen dauert im Regelfall 10 Tage. Die Abholung ist ohne weitere Aufforderung durch das KVR 10 Tage nach der Beantragung, frühestens jedoch ab 10.8.2023, möglich. Es ist keine Terminvereinbarung zur Abholung notwendig.

Für die Zufahrtserlaubnis des Sperrrings für anwohnende Personen, Beschäftigte und Gewerbetreibende gilt: Wenn Sie Ihren Antrag vor 11 Uhr online einreichen, können wir diesen noch am selben Tag bearbeiten. Sie erhalten die Zufahrtserlaubnis auf dem Postweg.


Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Post

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Fax: +49 89 233-45127

Adresse

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