Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.

Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet
  • Sie haben seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft

    o    mit einem Berufsabschluss (§ 18a AufenthG) oder

    o    mit einem akademischen Abschluss (§ 18b AufenthG) oder

    o    in der Forschung (§ 18d AufenthG) besitzen.

    o    Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben.

  • Sie haben einen Arbeitsplatz, zu dem Ihre Qualifikation passt, beziehungsweise der Ihrer Qualifikation entspricht.
  • Sie leisten seit mindestens 48 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder können Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
  • Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, verkürzt sich die Pflichtbeitragsdauer auf 24 Monate.

  • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1).
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:

Nachweis über ausreichenden Wohnraum und die monatlichen Kosten:

  • Erklärung  über die  häusliche Gemeinschaft
  • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder eine Wohnraumbescheinigung
  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung
    Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat.

oder

  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
oder
  • Nachweis über eine private Lebensversicherung mit 50.000 Euro Mindestgarantiesumme zum Renteneintritt und sechs Monate Laufzeit.
Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse

oder

  • Ein inländischer Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, sofern Sie diesen in deutscher Sprache absolviert haben.

Hinweis

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

113 Euro

Türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahren) oder 22,80 Euro (bis 24 Jahre)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 18b Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44284

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

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