Fischerprüfung

Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.

Beschreibung

Für die Abnahme der Fischerprüfung ist nicht die Landeshauptstadt München zuständig.

Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Diese hat die Organisation und Durchführung der Prüfungen dem Landesfischereiverband Bayern e.V. übertragen.

Die Prüfung wird im Online-Verfahren abgelegt.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Prüfungsbehörde erlauben, dass die Prüfung unter abweichenden Bedingungen schriftlich abgelegt wird. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. bestimmt nach Bedarf die Prüfungstermine und -orte.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Trägern entsprechende Lehrgänge angeboten. Nähere Informationen dazu gibt es unter anderem beim Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Straße 4, 85764 Oberschleißheim, Telefon 089/642726-23.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

30 Euro. Die Zahlung ist an die Prüfungsbehörde zu leisten.

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Fischereigesetz, Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Institut für Fischerei
Zuständiges Amt für München

Post

Fax: 08151 2692-170

Adresse

Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg

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