Mitgliederwerbestand beantragen

Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Für die Altstadt-Fußgängerzone gelten andere Regelungen als im übrigen Stadtgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie für Mitgliederwerbestände innerhalb oder außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone daher unterschiedliche Antragsformulare verwenden müssen.

Standort innerhalb der Altstadt-Fußgängerzone:

  • Es ist nur ein Standplatz an der Theatinerstraße (Ecke Viscardigasse) möglich.
  • Der Stand darf nicht größer als sechs Quadratmeter sein.
  • Pavillons sind nicht zulässig.
  • Die Erlaubnis wird maximal für vier Stunden pro Tag erteilt.

Standorte im übrigen Stadtgebiet:

  • Der Informationsstand darf nicht größer als neun Quadratmeter sein.
  • Pavillons sind zulässig.

  • Die Erlaubnis können nur gemeinnützige Organisation erhalten.
  • Die Mitgliederwerbung darf nur von Mitgliedern oder Angestellten der gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden.
  • Je Organisation sind pro Jahr maximal 24 Stände zulässig.
  • Jeder Standort darf maximal fünfmal im Monat durch dieselbe Organisation belegt werden.

Bitte beachten Sie auch die detaillierten Hinweise beim Punkt „Besonderheiten“.

Benötigte Unterlagen

Bei eingetragenen Vereinen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Vereinssatzung
  • Vereinsregistereintrag
  • Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
  • Bescheinigung über die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Sondernutzungsgebühr pro Tag und Stand:
    120 Euro in der Innenstadt (Stadtbezirke 1,2,3)
    50 Euro im übrigen Stadtgebiet
  • zusätzlich pro Antrag 10 Euro Verwaltungsgebühr 
    (Mit einem Antrag können Sie bis zu fünf Mitgliederwerbestände anmelden.)

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung
 

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

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Fax: +49 89 233-45139

Adresse

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