Dienstleistungsfinder
25 Ergebnisse für "Gesundheitsamt"
Amtsärztliche Begutachtung – Nachteilsausgleich bei Studierenden
Mit einem amtsärztlichen Gutachten können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für ihr Studium einen Nachteilsausgleich der Hochschule erhalten.
Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis
Angehende Beamt*innen müssen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.
Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.
Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)
Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.
Beratung zur Tuberkulose
Wir begleiten Tuberkuloseerkrankte und bieten Untersuchungen (Röntgen, Hauttestung, Bluttestung) von Kontaktpersonen zum Ausschluss oder Nachweis einer Infektion an.
Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung
Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Umweltmedizinische Beratung
Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.
Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Tätigkeiten wie beispielsweise Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Das Gesundheitsreferat überprüft regelmäßig und anlassbezogen die Hygiene in den Gemeischaftseinrichtungen und geht Beschwerden über unhygienische Zustände nach.
Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen
Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in oder Absolvent*in M.Sc. (Psychologie) benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung erhalten.