Dienstleistungsfinder
23 Ergebnisse für "Tierhaltung"
Tierhaltung anzeigen
Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden.
Mitteilung eines Tierschutzvorfalls
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.
Halten von gefährlichen Tieren
Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.
Verkauf von Produkten auf Gut Karlshof
Im Hofladen auf Gut Karlshof können Sie Ochsenfleisch aus artgerechter Haltung und regional erzeugtes Gemüse einkaufen.
Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
In bestimmten Fällen braucht man für das Halten, Züchten, die Ausbildung oder den Handel von Tieren eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.
Waffenschein beantragen
Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Jugendfischereischein beantragen
Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.
Waffenbesitzkarte beantragen
Wenn Sie Schusswaffen kaufen und besitzen wollen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Von der Pflicht ausgenommen sind bestimmte Waffen mit Prüfzeichen.
Jagdschein beantragen
Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.
Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern
Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.
Fischereischein beantragen
Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.
Munition besitzen und erwerben
Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.
Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage
Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.
Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen
Wer geschützte Tiere halten oder verkaufen möchte, braucht eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Fischerprüfung
Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.
Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein
Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.
Negativzeugnis für Kampfhunde
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund
Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen.
Wildtiere und Jagd in der Stadt
Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.
Zahlungen und Mahnungen
Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.
Payments and reminders
If you have any questions about payment transactions with the City of Munich - City Treasury - we will be happy to provide you with information by telephone, in person or in writing.