So spart München Energie

Energiespar-Beratungsangebote, Unterstützung für Münchner Haushalte mit geringem Einkommen und Energiesparmaßnahmen der Stadtverwaltung

Mann, der den Strom- und Gasverbrauch durch Drehknopf senkt (Foto: Olivier Le Moal | shutterstock.com)

Energiespar-Beratung

Glühbirne

Die Energieberatung der Stadtwerke München hilft Bürger*innen dabei, Energie zu sparen. Sie berät beim Vergleich von Verbrauchsdaten oder zu Förderprogrammen rund um das Thema Modernisieren und Energiesparen.

Im Rahmen der Kampagne „Weniger ist mehr“ stellt das Referat für Klima- und Umweltschutz Tools zur Überprüfung des eigenen Energieverbrauchs bereit und zeigt, wie man Energie sparen kann.

Das Referat für Bildung und Sport hat Energiespartipps speziell für Kitas, Schulen und Sportvereine zusammengestellt.

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zum Energiesparen und berät zu Preiserhöhungen, Gaspreisbremse und Hilfsmöglichkeiten:

Energiespar-Maßnahmen der Stadtverwaltung

Angesichts der drohenden Energieknappheit hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter die Stadtverwaltung im Juli 2022 beauftragt, kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.

Die daraufhin gegründete Projektgruppe Energiemangel unter Leitung des Baureferats hat in der Folge Möglichkeiten gesammelt, geprüft und umgesetzt, um bei der Stadtverwaltung Energie einzusparen und die Bundesverordnungen zum Energiesparen einzuhalten.

Eine Ende Januar 2023 erhobene Zwischenbilanz hat ergeben, dass bislang in den rund 2.100 vom Baureferat betreuten städtischen Gebäuden im Bereich Wärmeenergie 20,5 Gigawattstunden eingespart werden konnten, was dem Jahresverbrauch von 800 Vier-Personen-Haushalten entspricht.

Der Stromverbrauch konnte seit September um 4,4 Gigawattstunden gesenkt werden, was dem Jahresverbrauch von 1.000 Vier-Personen-Haushalten entspricht.

Zusätzlich wird durch den Austausch von Gaskesselanlagen an drei Standorten ein jährlicher Gasverbrauch von bis zu 100 Vier-Personen-Haushalten durch Fernwärme oder regenerative Energien ersetzt. Weitere zwei Gaskesselanlagen sind aktuell in Prüfung für einen Austausch noch in diesem Jahr.

Mit Auslaufen der Energiesparverordnungen des Bundes zum 15. April 2023 gilt für Büros wieder die gesetzliche Mindesttemperatur von 20 Grad. Auch das Verbot der nächtlichen Anstrahlung von historischen Gebäuden entfällt. Die Baudenkmäler sollen deshalb nachts wieder beleuchtet werden – allerdings nur von Einbruch der Dunkelheit bis 23 Uhr.

Fortgeführt werden – auch aus Gründen des Klimaschutzes – unter anderem folgende Maßnahmen:  

  • In den städtischen Büros wurde die Warmwassernutzung eingestellt. Während der Ferien wird die Warmwasserversorgung auch an städtischen Schulen abgestellt, soweit dadurch keine Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche beeinträchtigt werden.
  • Alle Heizungsanlagen werden einer gründlichen Wartung unterzogen und es wird – soweit noch nicht erfolgt – ein hydraulischer Abgleich durchgeführt, um die Heizenergie bestmöglich zu nutzen.
  • Serverräume werden nur noch auf 25 Grad abgekühlt.

  • Die Straßenbeleuchtung wird bereits seit letztem Jahr auf energiesparende LED-Technik umgestellt und das Beleuchtungsniveau auf den Straßen (Hauptstraßen ab 22 Uhr) ist reduziert.

  • 48 Prozent aller Ampeln werden – unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit – zu verkehrsschwachen Zeiten abgeschaltet. Über 99 Prozent aller Ampelanlagen werden bereits stromsparend mit LED- oder 10 Volt-Technik betrieben.

  • Elektrisch betriebene Brunnen werden nachts ab 23 Uhr abgeschaltet.

  • Die städtischen Mitarbeiter*innen werden mit einer Informationskampagne für das Energiesparen geschult.

  • An Schulen und Kitas wird für das Sparprogramm "Fifty-Fifty aktiv" sensibilisiert, das Tipps zur Ressourcenschonung gibt.

Die Projektgruppe zur Energieeinsparung setzt ihre Arbeit fort, um weitere Einsparmaßnahmen identifizieren und umsetzen zu können.

Städtische Hilfen für Haushalte mit geringem Einkommen

Steckdose

Härtefallfonds

Münchner Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder der Heizenergie an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus bzw. Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Dort wird geprüft, ob es sich um einen sogenannten Härtefall handelt, für den der Härtefallfonds zur Verfügung steht, der aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände finanziert wird.

Bei Vorliegen eines Härtefalls wird eine Vergleichsvereinbarung mit den Stadtwerken München (SWM) geschlossen. Einen finanziellen Beitrag leisten dann die SWM, die auf einen Anteil ihrer Forderungen verzichten, der Härtefallfonds sowie die Bürger*innen selbst.

Wärmefonds

In Abstimmung mit dem Sozialreferat haben die SWM zudem einen Wärmefonds mit 20 Millionen Euro für einkommens­schwache Haushalte aufgesetzt. Der Wärmefonds soll Bürger*innen mit geringem Einkommen dabei unterstützen, die gestiegenen Energiekosten besser zu bewältigen und sie vor Energiearmut zu bewahren.

Kommunaler Stromkostenzuschuss

Im Zeitraum zwischen 1. Juli 2022 und 30. Juni 2023 hat die Stadt mit einem eigenen Zuschuss zu den Stromkosten unter anderem Personen unterstützt, die Wohngeld, auch zusammen mit Kinderzuschlag, erhalten oder deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze oder unter dem Bedarf nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG liegt, ohne dass sie diese Leistungen beziehen.

Energetische Beratung und Förderprogramme

Hinweißschild Bauzentrum mit Straßenschild
Referat für Klima- und Umweltschutz - Bauzentrum München

Das Bauzentrum München bietet zu vielen Themen rund um das Wohnen, Bauen und Sanieren kostenfreie halbstündige Beratungen an - auch zu Energieeinsparung und Heiztechnik. Das Bauzentrum veranstaltet zudem Online-Infoabende zu Fassadendämmung, Heizungsanlagen oder Energieerzeugung auf dem eigenen Balkon.

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) des Referats für Klima- und Umweltschutz soll Eigentümer*innen sowie Unternehmen zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motivieren. Gefördert werden für den Neubau und die energetische Gebäudesanierung Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien.

Für den Notfall vorsorgen

Checkliste des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
BBK

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt auf seiner Webseite Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen vom Stromausfall über Feuer bis hin zu Unwettern mit Ratgeber und Checkliste zum Herunterladen.

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