Nutzungsbestimmungen des Bildservice im Tourismusamt München


Diese Nutzungsbedingungen basieren auf verbindlichen Vereinbarungen mit den Fotografen und sind für jeden Vorgang der Bildmaterial- oder Videofilmüberlassung rechtsverbindlich.
Zweck des Bildservice im Tourismusamt München ist es, die werblichen Aktivitäten Dritter zu Gunsten der Förderung des Münchner Tourismus, durch Bereitstellung von Bildmaterialien sowie Videokassetten, Foto-CD’s und Filmen zu unterstützen.

Das Tourismusamt München räumt dem Nutzer an den überlassenen Bildmaterialien ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei* ein, sofern deren Verwendung den Zwecken der touristischen Werbung und Public-Relations-Arbeit dient. Dabei behält es sich die Einräumung von Nutzungsrechten an andere Nutzer vor.


Zur honorarfreien Verwendung zählt insbesondere:

1. Die Gestaltung touristischer München-Angebote sowie sonstige werbliche Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros, Fluggesellschaften, Bahn- und Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften, Hotels, Messe-, Kongress- und Tagungsorganisationen, Incoming-Büros und ähnliche Unternehmen (z. B. auch Reiseberater in Industriefirmen).

2. Die Gestaltung publizistischer Beiträge über München in in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren sowie Reiseführer (Grundsatz: touristisch informativer und im weitesten Sinne werblicher Charakter des bildbegleitenden Textes).

3. Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen in München. Dazu zählt auch die Werbung zum Besuch von kulturellen Einrichtungen und deren Veranstaltungen in München (z. B. Kunstausstellungen, Theater-, Konzert- und Sportveranstaltungen) sowie der traditionellen Saisonaktivitäten des Münchner Jahres (Fasching, Starkbierzeit, Festsommer, Oktoberfest, Dulten und Christkindlmarkt).


*Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:

1. Arten der Verwendung, bei denen das Bild primär die Basis für eine wirtschaftliche Gewinnerzielung bietet. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern/Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten.

2. Die gestalterische Unterstützung von Warenpräsentationen oder Dienstleistungsangeboten durch Wirtschaftunternehmen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur werblichen Unterstützung ihrer Absatz- und Imageinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv bei einer Schaufensterdekoration für Bekleidung oder zur Imagedarstellung in Broschüren für Immobilienangebote).

Anmerkung:
Bei Ausschluss der honorarfreien Überlassung des Bildmaterials ist das Tourismusamt München im Rahmen seiner Möglichkeiten beratend bei der Beschaffung von guten Bildmotiven behilflich.


Verbot von Vervielfältigungen, digitaler Speicherung und Weitergabe

Die Herstellung von Vervielfältigungen des honorarfrei überlassenen Bildmaterials für eigenen Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung von Bilddaten für eigene Archivzwecke (z. B. Bilddatenbanken) ist untersagt. Digitalisierte Bilder des überlassenen Materials sind nach der Verwendung zu löschen.
Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen. Auch die Weitergabe über Datenträger (z. B. Disketten, CD’s udgl.) ist nur zu Zwecken der Reproduktion zulässig.
Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Nutzer verpflichtet, dem Tourismusamt München und/oder dem Bildautor unverzüglich ausführliche Auskunft über Art und Umfang der unerlaubten Verwendung zu erteilen. Darüber hinaus ist das unerlaubt vervielfältigte Material dem Tourismusamt München kostenfrei auszuhändigen.


Verbot von Verfremdung und Verfälschung

Eine Entstellung oder Verfälschung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing und sonstige Veränderungen auf fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Tourismusamtes München und im Einzelfall auch des jeweiligen Bildautors.


Sachliche Beschränkung der Nutzung

Die mit der Überlassung des Bildmaterials ein-geräumten Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang (siehe vorstehende Angaben).
Wiederholungen und sonstige Ausweitungen des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechtes sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Tourismusamtes München erlaubt.


Umfang der Nutzungsrechte

Die honorarfreie Verwendung beinhaltet ausschließlich das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her einem weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Eine Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen etc. obliegt dem Nutzer.


Eigentum und Rückgabefristen

Das überlassene Bildmaterial verbleibt im Eigentum des Tourismusamtes München. Die Überlassung erfolgt in jedem Fall nur leihweise unter Vereinbarung einer angemessenen Rückgabefrist (siehe umseitige Anmerkungen). Nach Ablauf dieser Frist sind alle überlassenen Bild- oder Videomaterialien voll-ständig zurückzugeben.
Eine abweichende Regelung (z. B. zugunsten einer Nutzungspartnerschaft mit touristischen Verbänden, der Deutschen Zentrale für Tourismus udgl.) bedarf der Schriftform.


Haftung für das überlassene Bildmaterial

Die Landeshauptstadt München haftet nicht für Schadensersatzforderungen, die sich eventuell aus der Verwendung des überlassenen Bild- bzw. Videomaterials ergeben sollten. Der Nutzer trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selber, auch die aus dem Recht am eigenen Bild. Das Tourismusamt München haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Warenzeichen ergeben sollten.


Namensnennung des Bildautors

Bei Verwendung der Bilder ist laut § 13 UrhG der Name des Bildautors zu nennen. Diesem ist außerdem der Vermerk „Tourismusamt München“, oder der abgekürzte Vermerk „FVAmuc“ hinzuzufügen. Von jeder Veröffentlichung ist dem Tourismusamt München (Öffentlichkeitsarbeit, Film- und Fotoservice) umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar zu übersenden.


Einhaltung des Pressecodex

Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und Sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt das Tourismusamt München keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.


Sonstige Vereinbarungen

Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, jegliche Nutzung nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Bei Lieferungen aus dem Ausland gilt deutsches Recht. In jedem Fall ist Gerichtsstand und Erfüllungsort München.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.

München, im Januar 2002