Nutzungsbestimmungen des Bildservice im Tourismusamt München
Diese Nutzungsbedingungen basieren auf verbindlichen Vereinbarungen mit den Fotografen und sind für jeden Vorgang der Bildmaterial- oder Videofilmüberlassung rechtsverbindlich.
Zweck des Bildservice im Tourismusamt München ist es, die werblichen Aktivitäten Dritter zu Gunsten der Förderung des
Münchner Tourismus, durch Bereitstellung von Bildmaterialien sowie Videokassetten, Foto-CD’s und Filmen zu unterstützen.
Das Tourismusamt München räumt dem Nutzer an den überlassenen
Bildmaterialien ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei* ein, sofern deren Verwendung den Zwecken der touristischen Werbung und Public-Relations-Arbeit dient. Dabei behält es sich die Einräumung von Nutzungsrechten an andere Nutzer vor.
Zur honorarfreien Verwendung zählt insbesondere:
1. Die Gestaltung touristischer München-Angebote sowie sonstige werbliche
Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros,
Fluggesellschaften, Bahn- und Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften, Hotels, Messe-, Kongress- und Tagungsorganisationen,
Incoming-Büros und ähnliche Unternehmen (z. B. auch Reiseberater in
Industriefirmen).
2. Die Gestaltung publizistischer Beiträge über München in in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren sowie Reiseführer (Grundsatz: touristisch informativer und im weitesten Sinne werblicher Charakter des
bildbegleitenden Textes).
3. Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und
Ausstellungen in München. Dazu zählt auch die Werbung zum Besuch von kulturellen
Einrichtungen und deren Veranstaltungen in München (z. B. Kunstausstellungen, Theater-, Konzert- und Sportveranstaltungen) sowie der traditionellen Saisonaktivitäten des Münchner Jahres (Fasching, Starkbierzeit, Festsommer, Oktoberfest, Dulten und Christkindlmarkt).
*Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
1. Arten der Verwendung, bei denen das Bild primär die Basis für eine wirtschaftliche
Gewinnerzielung bietet. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern/Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten.
2. Die gestalterische Unterstützung von Warenpräsentationen oder
Dienstleistungsangeboten durch Wirtschaftunternehmen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur
werblichen Unterstützung ihrer Absatz- und Imageinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv bei einer Schaufensterdekoration für Bekleidung oder zur Imagedarstellung in Broschüren für Immobilienangebote).
Anmerkung:
Bei Ausschluss der honorarfreien Überlassung des Bildmaterials ist das Tourismusamt München im Rahmen seiner Möglichkeiten beratend bei der Beschaffung von guten Bildmotiven behilflich.
Verbot von Vervielfältigungen, digitaler Speicherung und Weitergabe
Die Herstellung von Vervielfältigungen des honorarfrei überlassenen Bildmaterials für eigenen Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung von Bilddaten für eigene Archivzwecke (z. B. Bilddatenbanken) ist untersagt. Digitalisierte Bilder des überlassenen Materials sind nach der Verwendung zu löschen.
Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen. Auch die Weitergabe über Datenträger (z. B. Disketten, CD’s
udgl.) ist nur zu Zwecken der Reproduktion zulässig.
Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Nutzer verpflichtet, dem Tourismusamt München und/oder dem Bildautor unverzüglich ausführliche Auskunft über Art und Umfang der unerlaubten Verwendung zu erteilen. Darüber hinaus ist das unerlaubt vervielfältigte Material dem Tourismusamt München kostenfrei auszuhändigen.
Verbot von Verfremdung und Verfälschung
Eine Entstellung oder Verfälschung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch
Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing und sonstige Veränderungen auf
fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Tourismusamtes München und im
Einzelfall auch des jeweiligen Bildautors.
Sachliche Beschränkung der Nutzung
Die mit der Überlassung des Bildmaterials ein-geräumten Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten
Umfang (siehe vorstehende Angaben).
Wiederholungen und sonstige Ausweitungen des ursprünglich eingeräumten
Nutzungsrechtes sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Tourismusamtes
München erlaubt.
Umfang der Nutzungsrechte
Die honorarfreie Verwendung beinhaltet ausschließlich das Nutzungsrecht am
fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her einem
weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Eine Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen etc. obliegt dem Nutzer.
Eigentum und Rückgabefristen
Das überlassene Bildmaterial verbleibt im Eigentum des Tourismusamtes München. Die Überlassung erfolgt in jedem Fall nur
leihweise unter Vereinbarung einer angemessenen Rückgabefrist (siehe umseitige
Anmerkungen). Nach Ablauf dieser Frist sind alle überlassenen Bild- oder Videomaterialien voll-ständig zurückzugeben.
Eine abweichende Regelung (z. B. zugunsten einer Nutzungspartnerschaft mit touristischen Verbänden, der Deutschen Zentrale für
Tourismus
udgl.) bedarf der Schriftform.
Haftung für das überlassene Bildmaterial
Die Landeshauptstadt München haftet nicht für Schadensersatzforderungen, die sich eventuell aus der Verwendung des überlassenen Bild- bzw. Videomaterials ergeben sollten. Der
Nutzer trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selber, auch die aus dem Recht am
eigenen Bild. Das Tourismusamt München haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Warenzeichen ergeben sollten.
Namensnennung des Bildautors
Bei Verwendung der Bilder ist laut § 13 UrhG der Name des Bildautors zu nennen. Diesem ist außerdem der Vermerk „Tourismusamt München“, oder der abgekürzte Vermerk „FVAmuc“ hinzuzufügen. Von jeder Veröffentlichung ist dem Tourismusamt München
(Öffentlichkeitsarbeit, Film- und Fotoservice) umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar zu übersenden.
Einhaltung des Pressecodex
Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und Sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt das Tourismusamt München keine Haftung. Gleiches gilt für eine
herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber
schadenersatzpflichtig.
Sonstige Vereinbarungen
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, jegliche Nutzung nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Bei
Lieferungen aus dem Ausland gilt deutsches Recht. In jedem Fall ist Gerichtsstand und Erfüllungsort München.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
München, im Januar 2002