Kommunaler Außendienst

Der kommunale Außendienst trägt dazu bei, dass München die sicherste Millionenstadt Deutschlands bleibt.

Der KAD im Einsatz

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Kommunaler Außendienst

Seit Juli 2018 ist der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt in seinem Einsatzgebiet unterwegs.

Der KAD ist eine Abteilung des Kreisverwaltungsreferats. Die Dienstkräfte zeigen Präsenz, sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, verfolgen Ordnungsstörungen und wirken präventiv.

In seinem Einsatzgebiet ist der KAD für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig.

Die Dienstkräfte tragen marineblaue Uniformen und sind unbewaffnet. München hat also keine neuen Schwarzen Sheriffs – sondern deutlich erkennbare Ansprechpartner, die Ordnungswidrigkeiten vorbeugen sollen, jederzeit für Auskünfte zur Verfügung stehen, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten einschreiten, Bußgelder verhängen und Platzverweise aussprechen können.

Der KAD will die Balance zwischen dem Aufrechterhalten von Ordnung und großstädtischer Liberalität wahren. Die Streifen sollen die Polizei bei der Durchsetzung des Stadtrechts und von einschlägigen Gesetzen entlasten. Dabei geht es vor allem darum, Anwohner und Geschäftsleute vor Beeinträchtigungen und Belästigungen zu schützen – vernetzt mit den sozialen Einrichtungen im Viertel und in Zusammenarbeit mit den Streetwork-Angeboten verschiedener Institutionen.

Der KAD ist rund um den Hauptbahnhof tätig. Das Einsatzgebiet umfasst den Alten Botanischen Garten, die Paul-Heyse-Unterführung, den Bahnhofplatz, den Karlsplatz und das südliche Bahnhofsviertel sowie den Nußbaumpark. Ziel ist es, nicht hinnehmbare Belästigungen und Beeinträchtigungen an störungsanfälligen Straßen und Plätzen zu unterbinden, beziehungsweise zu ahnden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD sind in ihrer marineblauen Uniform sofort und klar erkennbar.

Auf dem Uniform-Rücken steht in großen Buchstaben „KVR“ und „Kreisverwaltungsreferat“, am Arm und im Brustbereich befindet sich das Dienstwappen mit Münchner Kindl und dem Schriftzug „Kommunaler Außendienst“. Auch eine Dienstmütze gehört zur Uniform.

Zur Schutzausrüstung gehören Hieb- und Stichfeste Westen, Handschuhe mit Stich- und Schnittschutz und ein CS-Gas-Spray. Schusswaffen sind nicht Bestandteil der Ausrüstung.

Über Mobilfunk können die KAD-Streifen jederzeit Kontakt mit der Leitstelle der Polizei aufnehmen und Unterstützung anfordern.

Der KAD steht in engem Austausch mit dem Polizeipräsidium München und der Bundespolizei am Hauptbahnhof und in Kooperation mit U-Bahnwache und DB-Sicherheit.

Teil der Ausbildung des KAD sind Schulungen der Polizei mit engem Praxisbezug und mit Deeskalationstraining.

Die Streifenkräfte des KAD sind als Ansprechpartner mitten im Geschehen und sollen mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der KAD zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.

Der KAD verfolgt in seinem Einsatzgebiet Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der KAD in diesem Gebiet für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei.

Personen, die zum Beispiel gegen städtisches Recht verstoßen, kann der KAD ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten, auch die Feststellung der Identität ist dem KAD erlaubt. Dadurch erhält diese Person sofort eine Reaktion auf ihr falsches Verhalten – wenn ein Dialog nicht mehr hilft.

Der KAD kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort auch den behördlichen Druck bei unrechtmäßigem Verhalten erhöhen. Sollte etwa die Bezirksinspektion einen Auflagenbescheid gegen einen Gaststättenbetreiber erlassen, kann dessen Einhaltung nun auch zu Nachtzeiten intensiver verfolgt werden.

Der KAD ahndet keine Verkehrs- oder Parkverstöße. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) und dem KAD geben. Das schließt aber nicht aus, dass der KAD Verstöße anspricht und gravierende Fälle weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden.

Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten.

Die Rechtsgrundlagen zur Installation eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Rechte und Pflichten der Polizei im Sinne des Polizeiaufgabengesetzes zustehen.

Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat beschloss am 15.06.2016 im Grundsatz die Einführung eines Außendiensts des KVR für polizeilich definierte Brennpunkte. Mit Beschluss vom 26.07.2017 wurde diese Vorgabe in ein Detailkonzept überführt und auf den Weg gebracht.

Vom KAD können unter anderem folgende Satzungen, Verordnungen sowie Landes- und Bundesgesetze zur Beseitigung oder Verhinderung von Ordnungsstörungen herangezogen werden:

  • Ordnungswidrigkeitengesetz (etwa §117 unzulässiger Lärm oder §118 Belästigung der Allgemeinheit)
  • Allgemeinverfügung über die Untersagung bestimmter Formen des Bettelns
  • nächtliche Alkoholverbotsverordnung rund um den Hauptbahnhof
  • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
  • Grünanlagensatzung
  • Hundeverordnung
  • Reinhaltungsverordnung
  • Plakatierungsverordnung
  • Musiklärmverordnung
  • Gaststättenrecht
  • Jugendschutzgesetz