Der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München ist zuständig für alle Fragen, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Dienststellen der Landeshauptstadt München betreffen.

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch andere öffentliche und private Stellen (z.B. Dienststellen des Freistaates Bayern, Polizei, Arbeitsämter, Banken, Versicherungen) ist der städtische Datenschutzbeauftragte nicht zuständig.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragen der betreffenden Behörde bzw. des betreffenden Unternehmens.

 

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