Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit -
Änderung der Vergabepraxis der Landeshauptstadt München ab 18. April 2003
Der Münchner Stadtrat hat eine Neuregelung der Vergabepraxis (40 KB, PDF) der Stadt München beschlossen, die am 18. April 2003 in Kraft tritt. Die Regelung soll verhindern, dass die Stadt München künftig Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einkauft.
Warengruppen, bei denen besonders häufig ausbeuterische Kinderarbeit beobachtet wird, sind derzeit Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomaten - sofern sie aus südlichen Ländern kommen.
Unternehmen, die ab dem 18. April 2003 aufgrund einer Ausschreibung ein Angebot für eines der genannten Produkte abgeben, werden von den städtischen Vergabestellen um Auskunft gebeten, in welchem Land das angebotene Produkt hergestellt und/oder bearbeitet wurde. Sollte der Produktions-/Bearbeitungsort in Asien, Afrika oder Lateinamerika liegen, ist die Vorlage einer der folgenden Bestätigungen erforderlich:
Für Variante b. und c. wird gebeten, eine von der Führungsebene des Unternehmens unterzeichnete Selbstverpflichtung, einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) oder Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen näher zu beschreiben.
Die Vorlage der genannten Bestätigungen ist ab 18. April 2003 Voraussetzung für eine Teilnahme an der Ausschreibung für die genannten Warengruppen. Es ist beabsichtigt, die Einhaltung der Selbstverpflichtungen in Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen stichpunktartig zu überprüfen
Nähere Informationen über entsprechende Selbstverpflichtungen erhalten Sie bei den Handelskammern und Wirtschaftsverbänden. Bei Fragen zu der neuen Vergabepraxis wenden Sie sich bitte an die zuständigen städtischen Vergabestellen 1 oder 10.