Bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, die Reinhaltungsverordnung/ Entwässerungssatzung, die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie gegen das Bayerisches Straßen- und Wegegesetz verfolgt und ahndet das Baureferat als Bußgeldstelle diese Ordnungswidrigkeiten.
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Sie ahndet Verstöße gegen das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), z. B. - unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen („Schwänzen“) - unterlassene Sorge für den Schulbesuch durch Erziehungsberechtigte - unterlassenes Anmelden von Schulpflichtigen an Pflichtschulen
Bußgeldstelle
Im Bereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde kümmert sich die Bußgeldstelle insbesondere um Verstöße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften. Den Schwerpunkt bildet dabei die Bayerische Bauordnung.
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Das KaStA ist zuständig für den Vollzug der Hundesteuersatzung. Verstöße gegen diese Satzung (z.B. die Nichtanmeldung eines im Stadtgebiet gehaltenen Hundes) werden im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet.
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Anhörung, Bußgeld- bescheid, Einspruch/Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Einzahlung / Antrag auf Ratenzahlung, Vollstreckung, Beson- derheiten für Jugendliche und Heranwachsende
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