Pressemitteilung vom 13.10.2011

AWM in eigener Sache

(13.10.2011) Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) nimmt wie folgt Stellung zum Beitrag "Geheimsache Müllgebühren -- Warum dieses Münchner Ehepaar nichts zahlen muss" in der heutigen tz:

In dem Artikel wird berichtet, dass das Ehepaar Kranz für die regelmäßige Entleerung ihrer Mülltonnen nichts bezahlen müsse. Richtig ist, dass das Ehepaar Kranz wie jeder Münchner Gebührenzahler Müllgebühren bezahlt. Das Ehepaar Kranz hatte am 17.07.2009 Klage beim Verwaltungsgericht München gegen die Gebührenbescheide des AWM für 2005 und 2006 eingereicht. Die Klage wurde damit begründet, dass die den Müllgebühren zugrunde liegende Gebührenkalkulation unzutreffend und die Gebühren zu hoch wären.

Im Gerichtsverfahren hatte der AWM die Bescheide für 2005 und 2006 aufgehoben, da das Gericht unter Bezugnahme auf eine aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) darauf hinwies, dass für den Erlass von Gebührenbescheiden durch einen Eigenbetrieb ein ausdrücklicher gemeindlicher Organisationsakt in der Betriebssatzung vorhanden sein müsse und es möglicherweise in der Betriebssatzung des AWM daran fehle. Das Gericht schlug vor, die streitigen Bescheide aufzuheben. Diesem Vorschlag ist der AWM gefolgt.

Die Gebühren der Zeiträume 2007 bis 2009 wurden vom Ehepaar Kranz bezahlt, die zurückgezogenen Gebührenbescheide von 2010 und 2011, gegen die das Ehepaar erneut Einspruch einlegte und die der AWM zurückzog, werden vom AWM nachgefordert, da seit 10. September 2011 die Betriebssatzung des AWM geändert und die Zuständigkeit des AWM zum Erlass von Gebührenbescheiden nun ausdrücklich geregelt ist. Lediglich der Anspruch auf die Gebühren für die Jahre 2005 und 2006 sind von der Festsetzungsverjährung betroffen und können nicht mehr nachgefordert werden.

"Selbstverständlich dürfen die Gebühren des AWM nur die tatsächlich entstandenen Kosten abdecken, wie Herr Kranz im tz-Artikel zitiert wird," so der Zweite Werkleiter Helmut Schmidt. "Müllgebühren sind keine Geheimsache und dürfen auch keine sein. Unsere Gebührenkalkulationen und unsere Bilanzen werden jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und vom Revisionsamt der Stadt München geprüft und dem Stadtrat vorgelegt. Dabei hat es seit Jahren keinen Grund zur Beanstandung gegeben."

Im Laufe des Gerichtsverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München hat das Ehepaar Kranz umfangreiche Akteneinsicht bekommen und alle Unterlagen eingescannt. Ausgenommen waren ausschließlich die Unterlagen, die aus Gründen der Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht öffentlich sind. "Wir haben nichts zu verbergen," so Helmut Schmidt. "Aber auch bei einem kommunalen Unternehmen gibt es ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, das greift, wenn es um Daten zur Personalstruktur und um betriebliche Kostenrechnungen geht. Das heißt, es gibt trotz dem wichtigen Informationsfreiheitsgesetz auch schützenswerte Unternehmensdaten."

Rückfragen: Helga Seitz, Pressesprecherin AWM, Telefon 233-31004