Pressemitteilung vom 15.11.2011
Da der Freistaat Bayern, wie Ministerpräsident Horst Seehofer auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 26. Oktober 2011 auch schriftlich mitgeteilt hat, die Landeshauptstadt München um einen „Vorfinanzierungsanteil“ in Höhe von rund 350 Millionen Euro gebeten und der CSU-Fraktionsvorsitzende im Münchner Stadtrat Josef Schmid eine Einbeziehung der MVV-Landkreise angeregt hat, befragte Oberbürgermeister Christian Ude in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Münchner Verkehrsverbundes alle Landräte des MVV-Gebietes, ob sie zu einer kommunalen Vorfinanzierung des Baus des 2. Stammstrecken-Tunnels bereit seien.
Dabei hatte der Oberbürgermeister bereits in seinem Anschreiben deutlich gemacht, dass die Stadtratsmehrheit eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt ablehnen werde: „Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Aufgaben- und Lastenverteilung. Aufgabenträger des S-Bahnverkehrs ist einzig und allein der Freistaat Bayern und keine Kommune. Deshalb hat der Freistaat Bayern ebenso wie alle anderen Bundesländer die Regionalisierungsmittel des Bundes allein vereinnahmen können.“ Außerdem verwies der Oberbürgermeister darauf, dass der Freistaat Bayern durch einen Volksentscheid daran gehindert worden sei, den Kommunen Aufgaben zu übertragen, ohne gleichzeitig die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Jetzt plane der Freistaat aber sogar, den Kommunen keinerlei Aufgaben zu übertragen, aber trotzdem Kosten auf sie abzuwälzen. Schließlich sei „die Frage zu stellen, warum die Bundesrepublik Deutschland nicht in der Lage sein soll, auf dem Kapitalmarkt die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel aufzunehmen – hier wird erstmalig ein kommunaler Schutzschirm für Finanzrisiken des Bundes gefordert“.
Mittlerweile liegen die Antworten von Landrätin Johanna Rumschöttel und sämtlichen Landräten vor. Die Antworten sind ausnahmslos ablehnend.
Für den Landkreis Bad Tölz antwortete Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler):
„Ich stimme mit meinen Kollegen der Verbundlandkreise überein, dass im BayÖPNVG klar geregelt ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV (Bus) sind und der Freistaat Aufgabenträger des SPNV (Zug) ist. Grundsätzlich ist es Aufgabe von Bund und Freistaat, den Ausbau der S-Bahn zu finanzieren und zu organisieren. Es ist nicht vorgesehen, dass sich die Landkreise daran beteiligen. Eine Beteiligung der Kommunen könnte daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen, was bei den angespannten Haushaltslagen rechtlich problematisch ist und sicherlich eine rechtsaufsichtliche Beanstandung nach sich ziehen würde. Aus diesen Gründen sehe ich keine Möglichkeit, dass der Landkreis
sich an einer Finanzierung beteiligen könnte.“
Für den Landkreis Dachau erklärte Landrat Hansjörg Christmann (CSU):
„Der Landkreis Dachau ist nicht bereit, sich an der (Vor-)Finanzierung zum Bau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke zu beteiligen: Dabei sind nachstehende Gründe maßgeblich:
In der Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Dachau am 21.10. 2011 wurde die obige Haltung des Landkreises Dachau bekanntgegeben. Bedenken o.ä. wurden dagegen nicht vorgebracht.“
Aus Ebersberg antwortete Landrat Gottlieb Fauth:
„Für den Landkreis Ebersberg sehe ich derzeit keine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit. Zudem ist unser Landkreis durch den Bevölkerungszuwachs und die immer weiter steigenden Übertrittsquoten in die weiterführenden Schulen gesetzlich verpflichtet, enorme finanzielle Aufgaben zu erfüllen. Innerhalb von ca. 8 Jahren muss der Landkreis Ebersberg hier ca. 80 Millionen Euro investieren, was in etwa einem ganzen Jahreshaushaltsvolumen entspricht. Auch die steigende Bezirksumlage und die Kostenerhöhungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind Ihnen ja auch hinreichend bekannt. Der Landkreishaushalt würde darüber hinaus durch die freiwillig ,vorfinanzierten’ Leistungen rechtlich durch die Gemeinden angreifbar werden, da die Kreisumlage langfristig angehoben werden müsste. Insgesamt betrachtet kann der Landkreis Ebersberg aus meiner Sicht eine Kostenbeteiligung an der Errichtung der 2. Stammstrecke nicht erbringen. Aber dennoch will ich deutlich festhalten, dass der Münchener Raum und auch der Landkreis Ebersberg diese zusätzliche Strecke dringend benötigt und dieses Vorhaben weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Instrumentarien unterstützen wird.“
Ähnlich lautet die Antwort von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) für den Landkreis Erding:
„Aufgabenträger für den SPNV ist der Freistaat Bayern. Die Bahn und die Bundesrepublik Deutschland sind für Bau und Betrieb der Infrastruktur zuständig. Eine Vorfinanzierung durch den Freistaat ist grundsätzlich möglich. Sollte sich der Landkreis Erding, wenn überhaupt freie Finanzmasse neben den Ausgaben für den regionalen Omnibusverkehr, für den er der Aufgabenträger ist, verfügbar wäre, an dieser Vorfinanzierung beteiligen, wäre dies nur auf freiwilliger Basis über die Kreisumlage möglich. Die Gemeinden des Landkreises sind aber bereits durch eigene Aufgaben und durch die jetzige Kreisumlage stark belastet. Nachdem die Bagatellgrenze wohl überschritten würde, ist es für die Gemeinden rechtlich zulässig, das Engagement des Landkreises rechtsaufsichtlich prüfen zu lassen. Es ist bereits jetzt absehbar, dass diese Überprüfung für den Landkreis negativ ausgehen würde. Auch wenn der Tunnel auch für das Umland zu Verbesserungen führen wird, ist aus den geschilderten Gründen eine Beteiligung des Landkreises Erding an der Finanzierung nicht möglich.“
Ebenfalls auf die Rechtslage verweist Landrat Michael Schwaiger (Freie Wähler) für den Landkreis Freising:
„Wir sind uns alle über die Wichtigkeit und Erforderlichkeit einer 2. S-Bahn-Stammstrecke für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des SPNV, insbesondere auch um die auftretenden Pünktlichkeitsprobleme aufgrund von Kapazitätsengpässen auf der bisherigen Stammstrecke zu verringern, einig. Gleichzeitig möchte ich aber auf die eindeutigen gesetzlichen Vorschriften zur Zuständigkeit für eine Finanzierung von derartigen Projekten verweisen. Der Landkreis Freising sieht sich auch in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation nicht in der Lage, sich ggf. auf freiwilliger Basis an einer Finanzierung zu beteiligen. Auch aufgrund der vielfältigen sonstigen Aufgaben des Landkreises ist eine zusätzliche, durch Gesetz nicht gedeckte Belastung weder möglich noch wünschenswert.“
Landrat Thomas Karmasin (CSU) aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck hält es zwar grundsätzlich „für legitim, über die ,Vorfinanzierung’ eines Großprojektes nachzudenken, wenn sich das Verfahren dadurch deutlich beschleunigen lässt und eine schnelle Umsetzung erhebliche Vorteile für die Bevölkerung mit sich bringt. Solche Überlegungen seitens der Verbundlandkreise wären darüber hinaus insbesondere dann fair, wenn sich die Landeshauptstadt an der Finanzierung beteililgen sollte.“ Im vorliegenden Fall sieht er aber „vor dem Hintergrund der eindeutigen gesetzlichen Zuständigkeiten ebenfalls Schwierigkeiten bei einer Mitwirkung des Landkreises Fürstenfeldbruck an einer solchen Vorfinanzierung“. Weiter führte er aus: „Eine weitere Voraussetzung dafür wäre das Vorhandensein einer ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit, die ich in Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation jedoch beim besten Willen nicht erkennen kann. Wir wenden bereits jetzt erhebliche Mittel für die Bereitstellung eines attraktiven ÖPNV in Form von Regionalbussen und Anrufsammeltaxis auf. Ganz im Gegenteil wäre stattdessen wohl durch zusätzliche freiwillige Leistungen für den Bau der 2. Stammstrecke die Rechtmäßigkeit der Kreisumlage seitens der betroffenen Kommunen anfechtbar. Unterstützen möchte ich aber in diesem Zusammenhang den Vorschlag meines Landratskollegen Karl Roth aus Starnberg, der sich in seinem an Sie gerichteten Schreiben vom 24.10.2011 für eine stärkere Finanzierungsbeteiligung der Deutschen Bahn ausgesprochen hat. In der Tat erscheint es mir nachvollziehbar, dass ein größerer Teil der über die Münchner S-Bahn erbrachten Fahrgasterlöse diesen Fahrgästen in Form einer dringend notwendigen Verbesserung der Schieneninfrastruktur wieder zugute kommen sollte.“
Landrätin Johanna Rumschöttel (SPD) erklärte für den Landkreis München:
„Den Ausbau der 2. S-Bahn-Stammstrecke halte ich sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger wie auch vor dem Hintergrund der Europäischen Metropolregion für unverzichtbar. Die Zuständigkeit für deren Finanzierung ist jedoch gesetzlich klar geregelt und liegt beim Freistaat und Bund. Daher ist es gerade nicht Aufgabe der Landkreise im Münchener Verkehrsverbund, sich an der Finanzierung der 2. S-Bahn-Stammstrecke zu beteiligen. Aufgabenträger für den S-Bahn-Verkehr ist hier vielmehr allein der Freistaat Bayern. Vor diesem Hintergrund lehne ich eine finanzielle Beteiligungdes Landkreises München ab.“
Und für den Landkreis Starnberg betonte Landrat Karl Roth (CSU):
„Zweifelsohne wird der 2. Stammstrecken-Neubau auch für die Landkreise im Umland der Landeshauptstadt München zu enormen Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr führen. Für eine Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Starnberg bedarf es zusätzlich zu den enormen Anstrengungen des Landkreises und seiner Gemeinden im Regionalbusverkehr der Verstetigung des S-Bahn-Taktes, was ohne die 2. Stammstrecke nicht im verkehrlich notwendigen Ausmaß erfolgen kann. Aber auch ich sehe die Erweiterung des S-Bahn-Angebots als Aufgabe der S-Bahn, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Landkreise und Städte auf die steigenden verkehrlichen Herausforderungen
des öffentlichen Personennahverkehrs mit einem entsprechenden Angebot im Regionalbusverkehr reagieren und dieses finanzieren müssen und daher nicht noch für die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs finanziell einspringen können. Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass sich die Kommunen um die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben eigenverantwortlich kümmern müssen und der Freistaat sowie der Bund seine Pflichtaufgaben ebenso verantwortlich nachkommen sollten. In diesem Sinne stimme ich Ihren Ausführungen im Schreiben vom 18.10.2011 zu. Daneben besteht für eine Vorfinanzierung der benötigten Bundes- und Staatsmittel auch auf der Grundlage des BayÖPNVG keine Zuständigkeit der Kommunen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs. Dieser Bereich ist dem Freistaat Bayern als Aufgabenträger übertragen. Eine Finanzierungsbeteiligung des Landkreises Starnberg könnte nur auf freiwilliger Basis erfolgen und müsste über die Kreisumlage gedeckt werden. Dies erscheint einerseits im Hinblick auf die bei den meisten Kommunen bestehenden schwierigen Haushaltslagen rechtsaufsichtlich bedenklich. Andererseits wäre die nach der Rechtsprechung bestehende Möglichkeit für kreisangehörige Gemeinden bei Kompetenzverstößen die Kreisumlagebescheide erfolgreich anzufechten, gegeben, zumal im vorliegenden Fall die maßgebliche Bagatellgrenze überschritten sein dürfte. Überlegenswert erscheint mir jedoch eine stärkere Finanzierungsbeteiligung der Deutschen Bahn, die an den im MVV-Gebiet erbrachten Erlösen partizipiert. Eine Prüfung der zweckgebundenen Heranziehung dieser oder Teile dieser Erlöse zur aktuellen und zukünftigen Finanzierung von notwendigen Gleisinfrastrukturmaßnahmen im MVV-Gebiet sollte in der jetzigen Diskussion herangezogen werden.“
Oberbürgermeister Christian Ude zum Ergebnis der Umfrage: „Sämtliche Landkreise machen deutlich, dass eindeutige gesetzliche Zuständigkeitsregeln gegen eine kommunale Finanzierungsbeteiligung sprechen und dass die Kommunen zu einem solchen Engagement weder berechtigt, noch finanziell in der Lage sind. Dies gilt genauso für die Landeshauptstadt München, deren Bewohnerinnen und Bewohner nur den kleineren Anteil des Fahrgastaufkommens der S-Bahn darstellen.“
Für vollkommen irreführend hält der Münchner Oberbürgermeister den Vergleich mit der seinerzeitigen „Vorfinanzierung“ im Münchner U-Bahn-Bau sowie bei der Verlängerung der „Einhausung Aubing“ im Westabschnitt der BAB A 99. Beim U-Bahn-Bau handle es sich um eine kommunale Aufgabe, die staatlich bezuschusst werde. Außerdem sei seinerzeit von Bund und Land glaubhaft gemacht worden, dass in den kommenden Jahren ausreichende Finanzmittel für die nachträglichen Zuschüsse zur Verfügung stehen würden. Im vorliegenden Fall handle es sich bei der S-Bahn aber um eine ausschließlich staatliche Aufgabe – und überdies sei allgemein bekannt, dass ab 2019 staatlicherseits keine Fördermittel mehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Fall der „Einhausung Aubing“ habe es sich um kommunale Zusatzwünsche der Landeshauptstadt München gehandelt, zu deren Erfüllung der Staat nicht verpflichtet war.
OB Ude: „Die Bayerische Staatsregierung verspricht seit 15 Jahren die Realisierung des von ihr selbst vorgeschlagenen, geforderten und geplanten 2. Stammstrecken-Tunnels und kann sich dieser Alleinzuständigkeit und Alleinverantwortung nicht mit durchsichtigen Schwarzer-Peter-Spielereien
entziehen.“