Das "Münchner Stadtrecht" - eine Sammlung der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München erlassenen Satzungen und Verordnungen
Nicht aufgenommen sind die Satzungen nach dem Baugesetzbuch und zeitlich nur begrenzt geltende Vorschriften. Der Anhang enthält weitere für das Gebiet der Landeshauptstadt München bedeutsame Regelungen. Pläne und sonstige graphische Darstellungen sind derzeit nicht in der Stadtrechtssammlung enthalten. Im Bedarfsfall können diese bei den jeweiligen Fachreferaten, insbesondere beim Planungsreferat (Bebauungspläne), eingesehen werden.
Siehe "Amtliche Bekanntmachungen"
Die Rechtsabteilung des Direktoriums der Landeshauptstadt München betreut das Münchner Stadtrecht und gibt es heraus, übernimmt aber für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung. Das "Münchner Stadtrecht" ist keine amtliche Bekanntmachung; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die im Münchner Amtsblatt jeweils veröffentlichten Fassungen. Hinweise auf die Fundstellen dieser Bekanntmachungen sind in den einzelnen Satzungen und Verordnungen auffindbar.
Die Nummerierung folgt im Wesentlichen einer historisch gewachsenen Gliederung:
- 1 ff Gemeindeverfassung und allgemeine Verwaltung
- 120 ff Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 400 ff Gewerbewesen, Märkte und marktähnliche Einrichtungen
- 560 ff Wirtschaftliche Unternehmen
- 575 ff Soziale, schulische und kulturelle Einrichtungen
- 780 ff Sonstige öffentliche Einrichtungen
- 875 ff Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, Naturschutz, Bau- und Wohnungswesen
- 985 ff Finanzwesen
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