Bürger fragen - OB Christian Ude antwortet

Mir ist heute wieder aufgefallen, dass in der Schröfelhofstraße kurz vor Unterquerung der A96 auf einer Länge von etwa 200 Metern die 30-er-Zone aufgehoben ist, obwohl gerade unter der Brücke die Straße auch teilweise mit Lastkraftwagen zugeparkt und dadurch auch verengt ist. Kann man die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km nicht auch dort belassen?

Antwort
In der näheren Umgebung der von Ihnen beschriebenen Örtlichkeit existieren derzeit zwei Tempo-30-Zonen – eine in der Schröfelhofstraße und eine in der Menaristraße. Diese waren bereits im Jahr 1994 zu einer Zone zusammengefasst.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach aus der Tempo-30-Zone die nächstgelegene Verkehrsstraße mit 50 km/h nach höchstens 1000 m erreichbar sein sollte, mussten die beiden Zonen im Jahr 1999 wieder geteilt werden, was zur Folge hat, dass der Bereich der Unterführung nicht mehr in die Tempo-30-Zone aufgenommen werden konnte.

Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 01.02.2001 wurden die Voraussetzungen zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen gelockert. Unter anderem wurde die Zonengröße nicht mehr vorgeschrieben. Deshalb gab es bereits Ende 2001 wieder Bestrebungen, die beiden Tempo-30-Zonen zu verbinden.

Nachdem nun auch die Wohnbebauung an der Südseite der Schröfelhofstraße, welche eine weitere Voraussetzung für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen ist, abgeschlossen wurde, ist die Zusammenlegung der beiden Zonen zu einer großen Zone durch das Kreisverwaltungsreferat bereits geplant. Bis zur endgültigen Beschilderung vor Ort bittet das Kreisverwaltungsreferat jedoch noch um etwas Geduld – kurz gesagt: Sie haben völlig Recht!

(28.01.2011)