Rechtsgrundlagen für die Abhaltung von Bürgerversammlungen in der Landeshauptstadt München sind der Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und die Satzung der Landeshauptstadt München über die Abhaltung von Bürger- und Einwohnerversammlungen.
Teilnahmeberechtigt an den Bürgerversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Münchens.
Redeberechtigt und abstimmungsberechtigt sind jedoch nur die im jeweiligen Stadtbezirk wohnenden Gemeindebürgerinnen und -bürger - das sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Landeshauptstadt München bei Stadtratswahlen wahlberechtigt sind. Außerdem sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die Gemeindebürger sind, zusätzlich in den Stadtbezirken rede- und antragsberechtigt, in denen sie ihren Gewerbebetrieb bzw. ihre berufliche Niederlassung haben.
Durch Beschluss der Bürgerversammlung kann das Wort auch an andere teilnahmeberechtigte Personen erteilt werden (an Gemeindebürger oder -einwohner, die nicht im Stadtbezirk wohnen oder an im Stadtbezirk wohnende Personen, die nicht Deutsche oder Unionsbürger sind).
Nähere Informationen sind dieser Checkliste (44 KB, PDF) zu entnehmen.
Der Versammlungsablauf ist für alle Bürgerversammlungen gleich:
Alle Stimmberechtigten erhalten am Eingang zum Versammlungsraum gegen Vorlage ihres Personalausweises bzw. Reisepasses eine Stimmkarte. Am Einlass, sowie zu Beginn der Veranstaltung im Versammlungsraum, werden Wortmeldezettel verteilt und auch wieder eingesammelt. Falls Sie einen Antrag oder eine Anfrage stellen, bzw. eine Anregung oder ein Anliegen vorbringen möchten, füllen Sie diesen Zettel bitte vollständig und gut lesbar aus. Anträge dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Das Bürgerrecht auf Mitberatung in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden, da es sich um ein organschaftliches, höchstpersönliches Recht handelt. Eine rechtliche Stellvertretung (etwa durch einen Nachbarn oder Rechtsanwalt) ist daher nicht möglich. Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger, die einen Wortmeldezettel ausfüllen, persönlich in der Bürgerversammlung anwesend sein.
Sie können den Wortmeldezettel auch hier downloaden (19 KB, PDF) und bereits ausgefüllt zur Bürgerversammlung mitbringen. Da die Mitberatung in der Bürgerversammlung persönlich erfolgen muss, ist es nicht möglich, den Wortmeldezettel bereits vor der Versammlung an die Stadtverwaltung zu schicken.
Bericht des/der Bezirksausschussvorsitzenden In einer Rede erläutert der/die Bezirksausschussvorsitzende die Arbeit des Bezirksausschusses in vergangenen Jahr, zeigt Schwerpunkte und Erfolge auf und berichtet aktuell zu Problemen im Stadtteil.
In ihrem Bericht informiert die zuständige Polizeiinspektion über die Sicherheitslage speziell im Stadtbezirk, stellt die Schwerpunkte ihrer dortigen Arbeit dar und gibt evtl. Tipps zu aktuellen Gefahren.
Hier werden von der Versammlungsleitung alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die einen Wortmeldezettel abgegeben haben und sich auf diesem durch das Ankreuzen von "Wortmeldung ja" dafür entschieden haben, ihre Anträge, Anfragen, Anre-gungen oder Anliegen persönlich darzustellen. In der Regel werden die Wortmeldungen nach Sachthemen geordnet aufgerufen. Außerdem beschließt die Versammlung meist eine Redezeitbegrenzung pro Redner/-in auf 5 Minuten (unabhängig davon, wie viele Themen er/sie anspricht).
Soweit zu den angesprochenen Themen fachliche Antworten sofort möglich und Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung anwesend sind, nehmen die Versammlungsleitung oder die Fachkräfte direkt Stellung.
Die Versammlungsleitung führt zu allen vorliegenden Anträgen eine Abstimmung durch. Dazu wird von der Versammlungsleitung jeweils der Antragstext, nicht jedoch die Begründung, vorgelesen. Die Bürgerversammlung beschließt in offener Abstimmung (durch Zeigen der Stimmkarte) mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.
Die Beschlüsse der Bürgerversammlung zu den Anträgen sind keine unmittelbar geltenden Entscheidungen. Es handelt sich vielmehr um Empfehlungen an den Stadtrat bzw. den zuständigen Bezirksausschuss. Die Empfehlungen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat oder Bezirksausschuss zu behandeln. Von dessen Entscheidung wird der/die Antragsteller/-in schriftlich informiert. Alle nicht in der Bürgerversammlung beantworteten Anfragen sowie die Anregungen und Anliegen nimmt die Versammlungsleitung mit und beauftragt die Stadtverwaltung mit der weiteren Bearbeitung. Auch in diesen Fällen erfolgt nach der Erledigung eine schriftliche Information des/der Antragsteller/-in.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Wenn Sie eine Bürgerversammlung besuchen wollen, bitten wir Sie, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Bürgerversammlung Ihres Stadtbezirks teilnehmen, werden auf Antrag die Kosten für einen Gebärden-Dolmetscherdienst erstattet. Nähere Auskünfte erteilen gerne der Gehörlosenverband München und Umland, Regionalcenter, www.gmu.de, E-Mail: regionalcenter@gmu.de, Bildtelefon 089-99 26 98 63, Fax 089-99 26 98 21, oder das Direktorium der Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München, Herr Wittmann, E-mail: karl.wittmann@muenchen.de, Fax 089-233 98 99 25 28
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der zuständigen Geschäftsstelle für die Öffentlichkeit ausgelegt. Dort kann ebenfalls die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.
Der Verwaltungs- und Personalausschuss hat in der Sitzung vom 04.06.2008 beschlossen, dass im Rahmen einer 2jährigen Probephase den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Beiträge bei Bürgerversammlungen die Nutzung der vorhandenen technischen Ausstattung (Laptop und Beamer) gestattet wird.
Soweit von der Bürgerversammlung eine Redezeitbeschränkung (in der Regel 5 Minuten) beschlossen wird, muss diese aber selbstverständlich uneingeschränkt auch für bildunterstützte Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern gelten.
Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Beachtung des Datenschutzes und der urheberrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Wir bitten den Bedarf vor Veranstaltungsbeginn bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Direktorium anzumelden.
Nach Ablauf der Probephase und Auswertung der Erfahrungen wird über eine Beibehaltung dieser Regelung entschieden.
Folgende Dateiformate und Versionen auf CD, DVD, USB-Stick oder Laptop können verwendet werden:
Eine Tonwiedergabe ist leider nicht möglich.