Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Stadtrats und leitet seine Sitzungen, er ist aber auch Chef der Verwaltung, Aufsichtratsvorsitzender städtischer Gesellschaften und Repräsentant der Stadt.
Dies bedeutet, dass der Oberbürgermeister tagtäglich unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden muss. Als Kommunalpolitiker nimmt er am Prozess der Willensbildung teil, als Verwaltungsorgan hat er Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen und als Repräsentant alle Münchnerinnen und Münchner zu vertreten.