Auswirkungen von Diskriminierung und Gewalt
Homophobie
Vorurteile und Klischees
Die rechtliche Situation
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ausgrenzungs-, Benachteiligungs- und Gewalterlebnisse sind für Lesben und Schwule auch heute immer noch oft alltägliche Erfahrungen. Dabei gibt es vielfältige Formen von Homophobie, mit denen Lesben und Schwule konfrontiert werden. Von verbalen Abwertungen bis hin zum Erleben körperlicher Gewalt, von rechtlicher Benachteiligung bis zur sozialen Ausgrenzung.
Allerdings wird diese Tatsache gesellschaftlich mittlerweile weitgehend ausgeblendet, die Beschäftigung mit diesen Phänomenen löst Widerstand und Abwehr oder Unverständnis hervor. Die persönlichen Folgen für die Betroffenen können aber schwerwiegend und zerstörerisch sein.
Obwohl es unbestreitbar eine gesamtgesellschaftliche Veränderung zur Öffnung gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen gibt, ist das Leben der Einzelnen immer noch häufig von Diskriminierung und Gewalt geprägt. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Auswirkungen einer jahrhundertelangen Verfolgungsgeschichte nicht in wenigen Jahrzehnten beseitigt werden können – weder bei den Betroffenen noch in den Köpfen der heterosexuellen Bevölkerung.
Im Vergleich der Altersstufen zeigte sich, dass diese Erfahrungen unter den Jüngeren nicht weniger häufig sind als bei den Älteren. Dies widerlegt die Annahme, dass sich die Lebenssituation von Lesben und Schwulen in Hinsicht auf Benachteiligung und Diskriminierung wesentlich verbessert hätte.
Diese Ergebnisse werden in ähnlichen Untersuchungen aus anderen Städten und Bundesländern bestätigt.
Aufgrund der sexuellen Identität Diskriminierung, Stigmatisierung und Gewalt zu erleben, wirkt bei den Betroffenen auf sehr sensible Persönlichkeitsbereiche. Das Erleben einer immer wieder auftretenden Abwertung der eigenen Identität kann dazu führen, dass negative Bilder verinnerlicht werden und somit ein Prozess der Selbstabwertung in Gang gesetzt wird. Diese Selbstzweifel können zu ausgeprägten Schamgefühlen, Angst und sozialem Rückzug führen. Darin ist auch begründet, weshalb betroffene Lesben und Schwule sich gegen diskriminierende Verhaltensweisen oder Angriffe häufig nicht zur Wehr setzen.
Solche tief sitzenden Verunsicherungen können auch dazu führen, dass Betroffene auf die Inanspruchnahme von ganz alltäglichen Rechten und Leistungen verzichten, weil gerade während der Inanspruchnahme eine erneute Diskriminierung befürchtet wird.
So ist es für Viele nur schwer vorstellbar, sich an eine Führungskraft zu wenden und sich über Ausgrenzung im Betrieb zu beschweren, wenn diese Führungskraft in der Vergangenheit schwulen- oder lesbenfeindliche Witze gemacht hat oder in solchen Situationen herzhaft mitlachte.
Immer wieder berichten Betroffene, dass sie eher den Arbeitsplatz wechseln oder auf andere Weise versuchen, den belastenden Situationen zu entkommen.
Bei einer Befragung von Lesben und Schwulen in München zu ihrer Lebenssituation zeigte sich eine überaus hohe Betroffenheit durch Diskriminierung und Gewalt aufgrund der eigenen Homosexualität:
Studie: Landeshauptstadt München, „Unter`m Regenbogen – Lesben und Schwule in München“, München 2004
Bereits die Angst vor negativen Konsequenzen kann schwerwiegende Folgen für das Verhalten in der Öffentlichkeit haben. Das individuelle Gefühl von Zugehörigkeit und Unversehrtheit wird beeinträchtigt. Viele Schwule und Lesben verzichten deswegen in vielfältigen Lebensbereichen auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ziehen sich in die Unsichtbarkeit zurück. In manchen Situationen ist es sogar unverzichtbar, sich zu schützen, um nicht Opfer von gewalttätigen Übergriffen zu werden. So wissen Lesben und Schwule meist sehr genau, in welchen Stadtvierteln sie niemals Hand in Hand gehen dürfen oder beobachten ihre Umgebung sehr genau, um schwierige Situationen zu vermeiden.
Oftmals erleben Lesben und Schwule, dass ihnen unvorsichtiges Verhalten vorgeworfen wird, wenn sie über Diskriminierungserlebnisse berichten. Sie werden häufig selbst für diese Erfahrungen verantwortlich gemacht, mit der Begründung, es wäre ja nicht passiert, hätten sie sich nicht zu erkennen gegeben. Damit wird den Betroffenen zumindest eine Teilschuld gegeben, die Ausübenden von Gewalt und Ausgrenzung werden damit automatisch entlastet. Dies stellt eine völlige Umkehrung der Schuldverhältnisse dar.
Gerade weil sie in sehr intime Persönlichkeitsbereiche wie die sexuelle Identität wirken, stellen Ausgrenzung und Gewalt enorme psychische Belastungen dar, für deren Verarbeitung Lesben und Schwule spezielle Bewältigungsstrategien entwickeln müssen. Eine Vorgehensweise ist die Vermeidung weiterer schwieriger Situationen, was allerdings zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen kann, weil damit viele Einschränkungen verbunden sind. Die Lebenslagen- und Stressforschung hat aufgezeigt, dass es weitere Möglichkeiten gibt, soziale Diskriminierungserfahrungen auszugleichen. Die Einbindung in ein Netz von „Gleichen“, also von Menschen, die in ähnlichen Lebenszusammenhängen stehen, die Entwicklung von tragfähigen sozialen Beziehungen und damit die Stärkung von Selbstwertgefühlen sind solche Möglichkeiten.
Der Begriff „Phobie“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet Angst. Homophobie bedeutet also soviel wie „Angst vor Homosexualität“. Bezeichnet werden damit aber vor allem Abwertungen, Aggressionen und Hassgefühle gegen Lesben und Schwule. Treffender wäre daher der Begriff der Homosexuellenfeindlichkeit (analog Fremdenfeindlichkeit). Für homophobe Einstellungen gibt es vielfältige Gründe:
Angst vor dem Fremden und dem, was nicht der allgemeinen Norm entspricht, kann eine Ursache für Diskriminierung und Gewalt gegen Schwule und Lesben sein. Homosexualität wird oft als Bedrohung der gesellschaftlichen Kern-Identität Heterosexualität empfunden und muss daher abgewehrt werden.
Auch eigene innere Anteile, eigene Gefühle von Hingezogen-Sein zum gleichen Geschlecht, die verdrängt und bekämpft werden, können Homophobie auslösen und damit zu einem Grund für Gewaltausübung gegen Lesben und Schwule werden. Weitere Ursachen sind häufig in weltanschaulichen und religiösen Haltungen oder auch in eigenen schwierigen Lebenslagen und damit verbundenen Selbstwertproblemen von homophoben Menschen zu finden.
Verinnerlichte Homophobie
Durch das Aufwachsen in einer auf heterosexuelle Lebenszusammenhänge konzentrierten Gesellschaft (Heterozentrismus) werden negative Bilder von Lesben und Schwulen sehr früh vermittelt. Fast alle Kinder und Jugendlichen haben eine Ahnung davon, dass es etwas Unerwünschtes ist, sich dem eigenen Geschlecht zuzuwenden. Die Vermittlung dieses Gefühls erfolgt oftmals nonverbal, durch das Fehlen von positiven Darstellungen schwullesbischen Lebens in der Öffentlichkeit und durch das Erleben homophober Situationen. Nicht „normal“ zu sein ist oft mit Sanktionen wie Ausschluss oder Lächerlichmachen belegt, was verstärkend auf vorhandene negative innere Bilder wirkt.
Diese Erfahrungen machen auch Kinder und Jugendliche, die später ein Coming Out als Lesben oder Schwule haben. Eine Folge davon kann sein, dass die Betroffenen selbst diese Zerrbilder über Lesben und Schwule verinnerlicht haben und Homosexualität mehr oder weniger stark ablehnen. Dies nennt man internalisierte oder verinnerlichte Homophobie.
Verinnerlichte Homophobie wirkt sich in Selbstabwertung oder in Abwertung von anderen Lesben und Schwulen aus. Sie kann dazu führen, dass die eigene sexuelle Identität nicht positiv angenommen werden kann und ein glückliches lesbisches oder schwules Leben verhindern. Es kann eine komplexe Gefühlslage von Scham, Angst, Selbstzweifel bis hin zu Selbstentwertung entstehen, die oftmals verhindert, dass sich Betroffene Hilfe und Unterstützung holen können.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen internalisierten Homophobie ist ein anstrengender und oft jahrelang andauernder Prozess. Erschwert wird er, wenn die internalisierte Homophobie durch das Erleben erneuter Abwertungen wieder aufgefrischt wird.
In unserer Gesellschaft kursieren vielfältige Zuschreibungen und Vorurteile, die Schwule und Lesben mit negativen Eigenschaften belegen sowie mit pathologischen oder gar kriminellen Verhaltensweisen in Verbindung bringen. Oft sind diese Bilder bereits Kindern bekannt, unter Jugendlichen sind sie allgegenwärtig und selbst Menschen mit hohem Bildungsgrad glauben oft an klischeehafte Bilder von Lesben und Schwulen. Transportiert werden diese Zuschreibungen durch Witze, Schimpfwörter, Gerüch
te sowie Veröffentlichungen in den Medien. Mit dem auf Schulhöfen meist gebrauchten Schimpfwort „schwul“ wird alles belegt, was nicht beliebt oder erwünscht ist. Gerade auch in den Medien werden immer noch häufig Stereotype von Lesben und Schwulen zur allgemeinen Belustigung verbreitet: die verbitterte hässliche Lesbe, die mordet oder besonders gemein ist; der geschmacklos gekleidete, feminin aussehende, nicht ernst zu nehmende Schwule, als Tunte dargestellt und ins Lächerliche gezogen.
Die hier aufgeführten Vorurteile werden immer wieder gegen Homosexuelle ins Feld geführt. Die Auswirkungen dieser völlig verfehlten Vorstellungen können für die Betroffenen fatal sein.
„Schwule verführen kleine Jungen“
Diese häufig zu findende Zuschreibung dient dazu, schwule Männer in die Nähe krimineller Praktiken zu rücken und der gesellschaftlichen Verachtung zu unterwerfen. Sie hat jedoch mit der Realität schwuler Liebe nichts zu tun. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen männlicher Homosexualität und Pädophilie. Schwule suchen sich, wie heterosexuelle Männer auch, gleichberechtigte Partner.
„Schwule bekommen alle Aids“
Zu Beginn der sog. „Aidskrise“ in den 80er Jahren wurde diese Infektionskrankheit zu massiven menschenverachtenden Kampagnen gegen Schwule genutzt, die sogar als „Seuchenschleudern“ bezeichnet wurden. HIV / Aids ist eine Infektionskrankheit und kann jeden Menschen - unabhängig von seiner sexuellen Identität - treffen.
„Lesben hassen Männer“
Ablehnende Haltungen Männern gegenüber sind kein Grund für eine lesbische Identitätsentwicklung, Lesben lieben Frauen und sind deswegen lesbisch. Einen Zusammenhang mit den Einstellungen gegenüber dem männlichen Geschlecht gibt es hier nicht. Diese Einstellungen sind bei Lesben so unterschiedlich wie es unterschiedliche Frauen gibt.
„Lesben brauchen nur mal einen richtigen Kerl“
Diese Zuschreibung entwertet lesbische Frauen, weil sie ihnen eine eigenständige und wertvolle Identität abschreibt. Gefährlich ist diese Zuschreibung deshalb, weil sie mitunter zur Rechtfertigung sexueller Belästigung oder Gewalt benutzt wird.
„Lesben sind hässlich“
Auch mit dieser bösartigen aber weit verbreiteten Zuschreibung soll begründet werden, dass lesbische Identität nur existiert, weil sich kein Mann für diese Frauen interessiert.
„Schwule sind keine richtigen Männer, Lesben sind keine richtigen Frauen“
Bilder von Männlichkeit und Weiblichkeit orientieren sich in der Regel an heterosexuellen Normierungen darüber, was richtig ist und was nicht. Tatsächlich jedoch ist Männlichkeit oder Weiblichkeit und das dazugehörige individuelle Empfinden abhängig von vielen individuellen Prozessen und der Entwicklung eigener Maßstäbe. Ein feststehendes „richtig männlich“ oder „richtig weiblich“ gibt es daher nicht.
Das Absprechen des „Richtigseins“ trifft Lesben und Schwule jedoch tatsächlich im Kern, da ihnen damit gleichzeitig Wertschätzung und Dazugehörigkeit abgesprochen wird.
„Schwuler Sex ist pervers, lesbischer Sex ist kein richtiger Sex“
Aussagen über sexuelle Verhaltensweisen werden dazu benutzt, schwule Männer und lesbische Frauen abzuwerten. Schwule und Lesben gestalten ihre Sexualität jedoch genauso vielfältig und unterschiedlich wie heterosexuelle Menschen auch.
Vorurteile lassen sich oft weniger durch Argumente als durch die Konfrontation mit der Realität abbauen, da das Wesen von Vorurteilen gerade die unsachliche Verzerrung der Realität ist. Verstärkte Informationen, die Aufklärung über gleichgeschlechtliche Lebensweisen und vor allem persönliche Begegnungen können dazu beitragen, dass Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben und Schwule abnimmt.
Lesben und Schwule sind gegen gewalttätige Übergriffe selbstverständlich ebenso wie alle anderen Menschen per Gesetz geschützt. Gewalttaten gegen Lesben und Schwule sind Straftaten.
Bei der Diskussion um ein Antidiskriminierungsgesetz zeigten sich jedoch auch deutliche Widerstände gegen den gesetzlichen Schutz bestimmter Bevölkerungsgruppen vor Benachteiligung. Die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes aus dem Grundgesetz ist in der Alltagsrealität oft nicht einfach. Auch mit der Einführung des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Lesben und Schwule nur in bestimmten Situationen abgesichert. Ein Gesetz schützt grundsätzlich nicht davor, soziale Diskriminierung zu erfahren, ist jedoch unverzichtbar, um gleiche Rechte zumindest juristisch einfordern zu können.
Absurd ist jedoch z.B. die rechtliche Situation von Eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern: Einerseits trägt das Gesetz zu einer Gleichstellung mit der Ehe bei, andererseits enthält es gleichzeitig massive Benachteiligungen wie z.B. bei den steuerlichen Regelungen oder der Hinterbliebenenversorgung.
Mit dem Inkrafttreten des AGG im August 2006 wurde ein Standard für die Beschreibung von Diskriminierung geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist, Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen. Die explizite Benennung von sexueller Identität als Merkmal ist sehr bedeutend, denn dadurch gibt es erstmals eine klare rechtliche Grundlage, auf die sich Betroffene berufen können, wenn sie aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. Die Begriffsbestimmungen der Europäischen Union, die in das deutsche Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung aufgenommen wurden, geben deutliche Definitionen für verschiedene Formen von Diskriminierung. Sie unterscheiden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung, Belästigung sowie sexueller Belästigung.
Unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.
Mittelbare Benachteiligung ist gegeben, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen.
Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen die Würde der betreffenden Person verletzen oder wenn ein Klima von Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen usw. geschaffen wird.
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn durch ein unerwünschtes sexuelles Verhalten (Handlungen, Aufforderungen, Berührungen, Bemerkungen, pornografischer Darstellungen) die Würde der betroffenen Person verletzt wird.