Schwule und lesbische Liebesbeziehungen
Sexualität
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
Die eingetragene Lebensgemeinschaft

Lesbische und schwule Paare leben ihre Beziehungen ebenso vielfältig wie heterosexuelle Paare auch. Es gibt sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede zu heterosexuellen Partnerschaften. Vor allem die gesellschaftliche Situation wirkt sich auf die Gestaltung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aus. Rechtliche und soziale Formen von Diskriminierung belasten lesbische und schwule Paare immer noch.
Lesben und Schwule wünschen sich, in ihrer Lebensweise mit ihren Liebesbeziehungen und ihrer Sexualität wahrgenommen und mit allen Aspekten, die ihre Lebensform umfassen, anerkannt zu werden.

Schwule und lesbische Liebesbeziehungen


Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind heterosexuellen in vielem ähnlich. Ebenso wie Heterosexuelle verlieben sich Lesben und Schwule, gehen feste Beziehungen ein, leben zusammen oder getrennt, streiten sich, lieben sich, haben Sex, trennen sich oder bleiben ein Leben lang zusammen, haben Kinder oder auch nicht. Gleichzeitig gibt es aber auch Unterschiede: zum einen, weil beide Teile des Paares das gleiche Geschlecht haben, zum anderen, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für lesbische und schwule Paare anders sind als für heterosexuelle Beziehungen.

Während über heterosexuelle Beziehungen klare gesellschaftlich-kulturell geprägte Bilder existieren, gibt es für gleichgeschlechtliche Beziehungen keine vorgegebenen Modelle. Es ist offener, wie und ob es eine Rollenaufteilung in der Partnerschaft gibt und es gibt keinen vorgezeichneten Weg der Beziehungsentwicklung oder der Einbindung in die jeweiligen „Schwiegerfamilien“. Lesbische und schwule Paare müssen also für sich selbst Formen finden, wie sie ihre Beziehung leben wollen. Dies kann eine sehr anstrengende Herausforderung sein, schafft aber auch einen großen Gestaltungsspielraum.

Aufteilungen in einen „männlichen“ und einen „weiblichen“ Teil in der Beziehung sind wenig üblich. Während früher oft aufgrund vorgegebener Rollenerwartungen aus dem Beziehungsgefüge von Mann und Frau mehr Rollenklischees übernommen wurden, sind heute vielfältige und eigene Beziehungsmuster bei lesbischen und schwulen Paaren zu finden.

Sexualität


Sexualität leben Lesben und Schwule, wie Heterosexuelle auch, individuell sehr unterschiedlich innerhalb und außerhalb von festen Beziehungen oder als Single. Es gibt in der Öffentlichkeit wenig Informationen über lesbische und schwule Sexualität, gleichzeitig aber viele Vorurteile und Zerrbilder darüber.
Lesbische und schwule Sexualität wird vielfach als „pervers“, „unreif“ oder „schmutzig“ dargestellt und damit zur Diffamierung von Lesben und Schwulen beigetragen. Während Schwule sehr viel stärker mit einem abwertenden sexualisierten Blick betrachtet werden, wird bei Lesben oft angenommen, sie würden gar keine Sexualität leben.
Manchmal werden schwule und lesbische Lebensweisen ausschließlich auf die Sexualität reduziert („Was die im Bett machen, interessiert mich nicht“).
Damit werden alle anderen Facetten schwullesbischen Lebens ausgeblendet. Aus diesem Grunde betonen Lesben und Schwule immer wieder, dass Lesbisch- und Schwulsein mehr beinhaltet als die Aussage, mit wem oder wie Sexualität gelebt wird.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen


Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind sehr unterschiedlich zu denen heterosexueller Paare. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es immer noch wenig gesellschaftliche Anerkennung. Mit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde zwar eine Veränderung in der öffentlichen Meinung in Gang gesetzt und auch der symbolische Wert der Verpartnerung ist für viele Paare wichtig. Jedoch geht damit weiterhin eine Ungleichbehandlung einher, da es in wichtigen Punkten weiterhin deutliche rechtliche Benachteiligungen gegenüber der Ehe gibt. Es handelt sich also um eine Anerkennung mit Einschränkungen, wodurch sich viele Betroffene in einer „Ehe zweiter Klasse“ empfinden.

Da Lesben und Schwule auch mit negativen Reaktionen rechnen müssen, wenn sie offen erkennbar sind, wägen sie vielfach ab, in welchen Situationen sie dies zulassen oder verhindern. So ist es für gleichgeschlechtliche Paare nicht selbstverständlich, dass sie in der Öffentlichkeit Hand in Hand spazieren gehen oder sich mit einem Kuss begrüßen können. Angestarrt oder gar belästigt zu werden ist unangenehm und erschwert häufig ein offenes Auftreten als Paar. Es gibt Paare, die sich weniger einschüchtern lassen und sich im öffentlichen Raum kaum einschränken und andere, die aus obigen Gründen sehr verborgen bleiben. Alle müssen jedoch mit der Gefahr negativer Reaktionen zurechtkommen. Wenn sich Schwule oder Lesben als Paar in der Öffentlichkeit erkennbar machen, müssen sie sich immer auch Gedanken um die Konsequenzen machen. Dies kann eine schwerwiegende Einschränkung und Belastung für eine Partnerschaft darstellen.

Die Akzeptanz der Beziehung durch die Herkunftsfamilie ist schwulen und lesbischen Paaren oft sehr wichtig. Der Umgang mit einer lesbischen Schwiegertochter oder einem schwulen Schwiegersohn ist in den Familien jedoch sehr unterschiedlich. Dies hat auch damit zu tun, wie die Eltern mit der Identität ihrer Tochter oder ihres Sohnes zurechtkommen. In manchen Familien gibt es beispielsweise ein mehr oder weniger stillschweigendes Tolerieren der Lebensweise des Kindes, eine weitergehende Beschäftigung damit wird aber abgelehnt. Unausgesprochen ist damit klar, dass die Partnerschaft keinerlei Rolle im Familienleben wie z.B. bei Einladungen, kleineren oder größeren Familienfesten usw. spielt.
Manche Paare geben sich damit zufrieden, um den Kontakt zur Herkunftsfamilie nicht zu belasten. Diese Form der Ausgrenzung kann sich aber sehr negativ auf die Paarbeziehung auswirken.
Manchmal kommt es aber auch zum offenen Konflikt oder gar zum Kontaktabbruch mit der Herkunftsfamilie, weil die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht akzeptiert wird.
Andere Familien hingegen haben die Lebensweise ihres Sohnes oder ihrer Tochter vollständig akzeptiert und integrieren die Partnerschaft ganz selbstverständlich in das Familienleben, was für eine Liebesbeziehung sehr stärkend ist.

Schwule und lesbische Paare brauchen viel Selbstbewusstsein und Kraft, um sich nicht durch die Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert werden, zu sehr beeinträchtigen zu lassen. Sie haben vielfältige Bewältigungsstrategien entwickelt und oft kreative Lösungen für verschiedene Probleme gefunden. Je stabiler das Selbstwertgefühl der Einzelnen ist und je mehr positive Identifikation mit der eigenen Identität vorhanden ist, desto positiver und stabiler können Liebesbeziehungen gelebt werden.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft


Einige der wichtigeren Bestimmungen sind:
Amtliche Eintragung: Die Lebenspartnerschaft wird in den einzelnen Bundesländern bei unterschiedlichen Behörden eingetragen. Der Freistaat Bayern hatte diese Zuständigkeit bis 2009 auf die Notare übertragen, was von vielen Betroffenen als Benachteiligung empfunden wurde. Erst seit August 2009 sind auch in Bayern die Standesämter zuständig.
Anerkennung als Familienangehörige: Gleichgeschlechtliche Lebenspartner gelten rechtlich als Familienangehörige mit zahlreichen Rechten und Pflichten, z.B. Besuchs- und Auskunftsrecht bei Krankenhausaufenthalten, Zeugnisverweigerungsrecht usw.
Namensrecht: Wie bei der Ehe kann ein gemeinsamer Name oder ein Doppelname gewählt oder der jeweils eigene behalten werden.
Unterhalt und Steuerrecht: Bei der Unterhaltsverpflichtung besteht Gleichstellung mit der Ehe, im Einkommenssteuerrecht werden Lebenspartner wie Fremde behandelt.
Erbrecht: Es gilt Gleichstellung im Erbrecht, Ungleichbehandlung im Erbsteuerrecht, da hier Verpartnerte bislang in der schlechtesten Steuerklasse eingestuft sind - bei gleichen Freibeträge wie die Ehegatten. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber hier jedoch Gleichstellung herstellen.
Ausländerrecht: Lebenspartnerinnen und -partner von Deutschen erhalten ein Aufenthaltsrecht.
Sorgerecht: Für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, gibt es ein „kleines Sorgerecht“ für Angelegenheiten des täglichen Lebens; die Stiefkinderadoption des leiblichen Kindes der anderen Partnerin ist grundsätzlich möglich. Trennung: Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft erfolgt wie die Ehe vor dem Familiengericht.
Der symbolische Wert: Die Lebenspartnerschaft hat einen großen Symbolwert für die gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Auch für die Paare selbst erfüllt sie zur Absicherung der Partnerin / des Partners eine wichtige Funktion.
In München: Die Zuständigkeit für die Begründung einer Lebenspartnerschaft liegt beim Standesamt München oder beim Standesamt München-Pasing. Alle Standesbeamtinnen und -beamten wurden in Bezug auf die neue Zielgruppe geschult, um "Fettnäpfchen" zu vermeiden. Nach einem Jahr Zuständigkeit liegen viele sehr positive Rückmeldungen vor.