Die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen verfügt seit dem 01.01.2009 über ein Budget für Zuwendungen an freie Träger. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Hinweise dazu.

Euroscheine

 

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Maßnahmen sozialer, kultureller, gesundheits- oder sportbezogener Art für Lesben, Schwule und Transgender, welche die Gleichstellung dieser Bevölkerungsgruppen fördern und die geeignet sind, Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt gegen diese Gruppen abzubauen.


Gefördert werden können auch Maßnahmen, die der Vernetzung der Selbsthilfe dieser Bevölkerungsgruppen dienen, soweit damit die oben genannten Kriterien erfüllt werden.

Bevorzugt gefördert werden Maßnahmen, die in Kooperation mit der Koordinierungsstelle oder im Rahmen eines Schwerpunktthemas der Koordinierungsstelle veranstaltet werden.

 

Bis zu welcher Höhe können Maßnahmen gefördert werden?
Maßnahmen können bis maximal zur Hälfte der Gesamtkosten der Maßnahme unterstützt werden. Da das Zuwendungsbudget begrenzt ist, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung das Gespräch mit der Koordinierungsstelle zu suchen.

 

Doppel- und Mehrfachförderung
Nicht zulässig ist eine Doppelförderung. Eine solche liegt vor, wenn für genau den gleichen Zweck zwei oder mehr Förderungen stattfinden würden (z.B. für den Druck von Flyern Mittel aus dem Budget der Bezirksausschüsse und Mittel aus dem Budget der Koordinierungsstelle).
Mehrfachförderung hingegen ist zulässig. Mehrfachförderung bedeutet, dass aus verschiedenen Zuwendungsquellen Gelder für eine Maßnahme zur Verfügung gestellt werden, dadurch aber die Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschritten werden.

 

Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können ausschließlich von juristischen Personen (z.B. eingetragene Vereine) und rechtsfähigen Personengesellschaften gestellt werden.

Die liebe Bürokratie...
Leider lassen sich einige Formalien nicht vermeiden, wir haben uns aber bemüht, sie so gering wie möglich zu halten.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Antrag stellen können, ob Ihr Projekt zuwendungsfähig ist und wenn ja, in welcher Höhe: Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter (089 / 23 00 09 42) und senden Ihnen dann auch gerne das Antragsformular zu.

 

Was passiert nach der Antragstellung?
Ihr Antrag wird geprüft, ggf. werden noch weitere Unterlagen angefordert. Sie erhalten dann nach ca. 4 - 8 Wochen einen schriftlichen Bescheid (Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid).
Die Mittelauszahlung kann erst nach Ablauf der 4-wöchigen Klagefrist erfolgen, Sie müssen die Mittel mit einem Formblatt bei uns abrufen, welches Sie mit dem Bescheid zugesandt bekommen. Wenn Sie darauf einen Klageverzicht erklären (was bei einem Bewilligungsbescheid sinnvoll ist), können die Mittel auch vor Ablauf der 4 Wochen ausgezahlt werden.
Eine Mittelauszahlung erfolgt über die Stadtkasse, es muss ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Bedarf gegeben sein. Hierüber erhalten Sie mit dem Bescheid weitere Informationen.
Die korrekte Mittelverwendung muss belegt werden, hierfür bekommen Sie von uns einen Verwendungsnachweis.

 

Wo und wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist bei der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu stellen. Berücksichtigt werden können ausschließlich Anträge, die vor Beginn der Maßnahme bei der Koordinierungsstelle eingegangen sind. Bitte beachten Sie auch, dass Kosten der Vorbereitung einer Maßnahme nicht rückwirkend bezuschusst werden können! Sie sollten den Antrag also so rechtzeitig stellen, dass die Kosten, für die der Antrag gestellt wird, noch nicht angefallen sind!

Die Anträge können persönlich oder per Post eingereicht werden:
Landeshauptstadt München
Direktorium, Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Angertorstr. 7 (Eingang Müllerstrasse)
80469 München

Wenn's mal pressiert:
Anträge können auch in den Sonderbriefkasten beim Rathauspförtner (Rathaus, Eingang Fischbrunnen) eingeworfen werden.

 

Woher bekomme ich das Antragsformular?
Das Antragsformular senden wir Ihnen gerne per Post oder per E-Mail zu. Bitte rufen Sie uns an: 089 / 23 00 09 42 (Herr Unterforsthuber).