Öffnungszeiten des Lesesaals
Montag, Dienstag und Donnerstag von 9-18 Uhr
Mittwoch und Freitag 9-12 Uhr
Aushebezeiten für Archivalien
Montag, Dienstag und Donnerstag
um 10.00 Uhr, 12.30 Uhr und 14.30 Uhr
Mittwoch und Freitag um 10.00 Uhr
Grundsätzlich stehen die Archivalien des Stadtarchivs natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen für die Benutzung zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass ein berechtigtes Interesse besteht, dass die Benutzung also vor allem aus wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, amtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Gründen erfolgt, und dass Schutzfristen nicht entgegenstehen. Letztere sind festgelegt im Bayerischen Archivgesetz (gültige Fassung vom 16. Dezember 1999; GVBl S. 521) sowie in der Stadtarchiv-Satzung vom 4. August 1993 (Amtsblatt Nr. 23/1993). Eine Verkürzung dieser Schutzfristen ist auf Antrag und mit Zustimmung des Oberbürgermeisters möglich. Hinzu kommen im Falle der Benutzung polizeilicher Meldeunterlagen melderechtliche Schutzvorschriften, die strenger als die archivrechtlichen sind und bei denen es keine Verkürzungsmöglichkeit gibt.
Die Vorlage der Archivalien und die Einsichtnahme in die Findbücher und Datenbanken
erfolgt ausschließlich im Lesesaal des Stadtarchivs. Voraussetzung dafür ist das Ausfüllen eines Benutzerantrags, in den Angaben zu Person, Forschungsthema und Zweck der Benutzung einzutragen sind.
Für die Benutzung des Stadtarchivs sind Gebühren zu entrichten, die in der Stadtarchiv-
Gebührensatzung festgelegt sind. Für nachweislich wissenschaftliche, heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke werden keine Benutzungsgebühren erhoben.