Schäden in den Dachkonstruktionen

Grund für die (Mindest)sanierung des Deutschen Theaters und des Vordergebäudes sind die seit dem Jahr 2000 festgestellten Mängel an Bausubstanz, Sicherheits- und Haustechnik.

Die verschiedensten baurechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel die Bayerische Bauordnung, die Versammlungsstättenverordnung, Vorschriften zum Brandschutz, Denkmalschutz und Arbeitsschutz, stellen an ein Gebäude wie das Deutsche Theater eine Vielzahl von zu erfüllenden Anforderungen und Auflagen.

Dass diese Anforderungen erfüllt werden, muss nach Abschluss von Planung und Baudurchführung unter anderem mit dem sogenannten statischen Nachweis und dem Brandschutznachweis bestätigt werden.

 
Veraltete Haustechnik

Der Umfang und die Vielzahl an durchzuführenden Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen haben zur Folge, dass für die Gebäude insgesamt eine Baugenehmigung beantragt und erteilt werden muss.

Dadurch geht der sogenannte Bestandsschutz verloren. Das hat wiederum zur Folge, dass eine weitere Anzahl an Anlagen, die eigentlich nicht hätte angefasst werden müssen, ebenfalls überholt oder erneuert werden müssen, damit sie die geltenden Vorschriften erfüllen. Unabhängig davon ist der überwiegende Teil dieser Anlagen überaltert, sodass sehr kurzfristig ohnehin eine Erneuerung notwendig gewesen wäre.

 
Korrodierte Deckenkonstruktion

Mit allen Maßnahmen wird insgesamt erreicht, dass Gebäude und technische Anlagen durch die zuständigen Behörden, die Feuerwehr, TÜV, Sachverständige, Gewerbeaufsichtsamt, et cetera abgenommen und wieder zum Betrieb freigegeben werden können.

Nebeneffekt dieser Maßnahmen ist natürlich eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Optimierung der betrieblichen Abläufe und des Erscheinungsbildes.