Die Vergabe von Hausnummern für das gesamte Stadtgebiet erfolgt zentral beim Städtischen Vermessungsamt.


Neubau

Die Lokalbaukommission sendet an das Vermessungsamt eine Mitteilung über die erfolgte Baugenehmigung. Der Bauherr erhält dann ein Schreiben vom Vermessungsamt mit der Bitte, den voraussichtlichen Termin für die Rohbauerstellung zu nennen. Die Hausnummern werden schließlich ab Rohbaufertigstellung durch einen Hausnummernbescheid erteilt.

 

Änderung

Wurde der Zugang zu einem Anwesen geändert oder gibt es weitere, unabhängige Eingänge, ist es möglich, zusätzliche Hausnummern zu erhalten oder die bestehende Nummerierung ändern zu lassen.

 

Antragsformular

Sollten Sie für Ihren Neubau noch keinen Hausnummernbescheid erhalten haben oder einen Änderungsantrag für Ihr bestehendes Anwesen stellen wollen, verwenden Sie bitte unser Formular und senden es uns per Post oder Fax zu.

 

Schilder

Die Hausnummern- und Hinweisschilder müssen vom Grundstückseigentümer nach Erteilung der Hausnummer selbst angeschafft und gut sichtbar angebracht werden. Die Schilder sind auf Bestellung in den Emaille- und Stempelgeschäften erhältlich (Lieferzeit circa vier Wochen).

Muster für Hausnummern- und Hinweisschilder finden Sie in der Straßennamen- und Hausnummernsatzung.

 

Satzung

Rechtliche Grundlage für die Vergabe von Hausnummern ist die Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 19. Juli 1988.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kommunalreferat

Vermessungsamt Hausnummern

Kartenstandpunkt Symbol

Blumenstraße 28b
80331 München

Tel.: 089 233-27941
Fax: 089 233-21146