Kindernachzug beantragen
Deutsche oder Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Visumverfahren:
Bevor die ausländischen Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen können.
Sobald der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, wird der hier lebende Familienangehörige informiert und muss eventuell zusätzliche Unterlagen einreichen.
Ausnahmen vom Visumsverfahren gibt es für Staatsangehörige aus diesen Ländern:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea.
Kein Visum benötigen Staatsangehörige aus:
den Mitgliedsländern der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen
Aufenthaltserlaubnis (eAT):
Nach der Einreise muss zuerst der Wohnsitz bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) angemeldet werden. Kinder ab sechs Jahren müssen die Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde persönlich beantragen.